Lindner blockt bei der Grundsteuer
Lindner blockt bei der Grundsteuer
Länder sollen regionale Fragen selbst lösen – Jahressteuergesetz beschert Firmen Guthaben
wf Berlin
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) weist die Bitte der Länder zurück, bei der Grundsteuer nachzubessern. Eine bundesgesetzliche Änderung sei in der Kürze der Zeit nicht umsetzbar und damit eine rechtssichere Umsetzung durch die Kommunen bis zum 1.1.2025 nicht gewährleistet, schreibt Lindner an seine Amtskollegen in den Ländern Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, Doris Ahnen (SPD) und Marcus Optendrenk (CDU). Das Schreiben liegt der Börsen-Zeitung vor.
Die 2019 reformierte Grundsteuer soll erstmals zum 1.1.2025 erhoben werden. Die Novelle hatte das Bundesverfassungsgericht erzwungen. Die Länder müssen in einem aufwendigen Verfahren die veralteten und viel zu niedrigen Grundstückswerte aktualisieren. Trotz der Neubewertung soll die Reform aufkommensneutral sein. Die Steuerschätzer rechnen für 2025 mit Einnahmen von 16 Mrd. Euro für die Kommunen. Die Städte und Gemeinden behalten ihr eigenes Hebesatzrecht. Ahnen und Optendrenk hatten Lindner gebeten zu prüfen, ob die Kommunen durch ein Bundesgesetz eine Option erhalten können, differenzierte Hebesätze für unbebaute Grundstücke, Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke einzuführen. Sie wollen einen Kostenschub bei Wohngebäuden in manchen Kommunen verhindern. Die Lösung solle Gesetzgebungsbedarf der Länder vermeiden oder minimieren.
Länder nutzen Öffnungsklausel für Grundsteuer
Der Bund hatte unter Olaf Scholz (SPD) als Bundesfinanzminister ein Modell entwickelt, das 11 von 16 Bundesländern eingeführt haben. Fünf Bundesländer nutzten die verfassungsrechtliche Option einer Öffnungsklausel, um ein eigenes Modell zu konstruieren: Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Hamburg. Das Saarland, Sachsen und Berlin wenden das Bundesmodell mit differenzierten Steuermesszahlen an.
Lindner führt an, dass die Reform den Ländern genügend Spielraum gebe, ihre regionalen Bedürfnisse auszutarieren. Jedes Land könne rechtlich die Steuermesszahl anpassen oder das Hebesatzrecht der Kommunen öffnen. Der Bundesgesetzgeber könne auch nicht de facto regionale Regelungen vornehmen.
Alte Steuerguthaben
Gesetzgeberisch tätig wird der Bund indessen mit einem Jahressteuergesetz. Unter zahlreichen einzelgesetzlichen Regelungen des 240 Seiten starken Referentenentwurfs aus dem Finanzministerium setzt das Ministerium Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren um. Das Ministerium rechnet einmalig mit Steuerausfällen von 490 Mill. Euro. Das Halbeinkünfteverfahren wurde mit der Unternehmenssteuer 2001 eingeführt. Auf der Ebene der Anteilseigner unterlag anfangs nur die Hälfte des ausgeschütteten Gewinns der Steuerpflicht. Seit 2009 sind es 60%. Beim Anrechnungsverfahren wurde die steuerliche Vorbelastung des ausgeschütteten Unternehmensgewinns beim Anteilseigner angerechnet und unterlag dem individuellen Steuersatz. Damit konnte es – anders als beim Halbeinkünfteverfahren – auch zu Steuererstattungen aus Kapitalerträgen kommen, wenn der Anteilseigner nur sehr geringe Einkünfte hatte. Im Jahressteuergesetz wird nun geregelt, dass in den Unternehmen Körperschaftsteuerguthaben aus verschiedenen Eigenkapitaltöpfen genutzt werden darf.
Erleichterung für Fonds
Neuerungen gibt es auch für die Investmentbranche und ihre Kunden. So wird die Abwicklungsfrist für Investmentfonds von fünf auf zehn Jahre verlängert. Die längere Frist kommt Anlegern entgegen, die Anteile an einem Fonds in Abwicklung halten. Besonders relevant sei dies für Immobilienfonds, die gerade in ungünstigen Marktphasen nur langfristig liquidierbar seien, heißt es im Referentenentwurf. Selbst nach Verkäufen werde oft noch länger eine Barreserve gehalten. Grundsätzlich sind alle Ausschüttungen eines Fonds steuerpflichtig. Nur in der Abwicklungsphase sind steuerneutrale Kapitalrückzahlungen möglich. Nach Fristende werden wieder alle Ausschüttungen steuerpflichtig. Dafür bietet die Neuregelung nun mehr Zeit.