Vor dem EU-Gipfel

Stabilitätspakt-Ausnahme nur temporär

Mit der Ausweichklausel für Rüstung will es die EU zunächst bewenden lassen. Eine dauerhafte Aufweichung des Stabilitätspakts soll es nicht geben – zumindest bislang.

Stabilitätspakt-Ausnahme nur temporär

Stabilitätspakt-Ausnahme nur temporär

Ausweichklausel für Rüstungsausgaben soll erst einmal ausreichen

fed Brüssel

Die Europäische Union wird aller Wahrscheinlichkeit nach auf eine dauerhafte Anpassung des Stabilitäts- und Wachstumspakt verzichten, zumindest auf absehbare Zeit. Denn auch die Bundesregierung, die eine langfristige Lösung ins Spiel gebracht hat, scheint nun gut damit leben zu können, dass die EU-Kommission erst einmal gestattet hat, die nationalen Ausweichklauseln temporär zu aktivieren. „Wir tun gut daran, jetzt erst einmal die Klausel zu nutzen und zu beobachten, wie das funktioniert“, hieß es aus Berliner Regierungskreisen. Erst in einem zweiten Schritt wolle man mit den EU-Partnern dann über eine dauerhafte Lösung beraten.

Bundeskanzler Olaf Scholz hatte sich jüngst bei einem Treffen mit seinen Amtskollegen in Paris dafür ausgesprochen, eine Dauerlösung anzustreben. Sein Argument lautete, dass die nationalen Regierungen anders als während der Pandemie, als die Ausweichklausel des Pakts schon einmal genutzt wurde, nicht nur einige Monate, sondern langfristig mehr fiskalischen Spielraum benötigten. Denn die EU-Mitgliedstaaten haben sich gegenseitig zugesagt, dauerhaft ihre nationalen Rüstungsausgaben steigern zu wollen, um die Abkehr der USA aus der Verantwortung für die Sicherheit Europas durch eigene Kapazitäten zu kompensieren. Bereits in Paris wurde indes deutlich, dass es unter den nationalen Regierungen einige gibt, die einer erneuten Reform des gerade erst aktualisierten Regelwerks des Stabilitätspakts ablehnend gegenüberstehen.

Der EU-Gipfel am Donnerstag und Freitag wird sich erneut mit der Frage befassen, welche Mittel aufgebracht werden können, um mehr Geld in Rüstung investieren zu können. Auf Basis des jetzt veröffentlichten Weißbuchs werden die Regierungschefs abermals über die unterschiedlichen Finanzierungsinstrumente beraten.

Offen für andere Staaten Europas

Der Bundesregierung liegt dabei am Herzen, dass der von der EU-Kommission vorgesehene Topf von 150 Mrd. Euro an Krediten, die EU-Staaten für gemeinsame Beschaffungsprojekte nutzen können, auch Ländern offen steht, die nicht der Europäischen Union angehören, insbesondere dem Vereinigten Königreich, der Schweiz und Norwegen.

Beim Treffen der Staats- und Regierungschefs wird außerdem das Thema Wettbewerbsfähigkeit wieder auf der Tagesordnung stehen. Deutschland drängelt, dass die EU bei den Vorhaben im Rahmen der sogenannten Omnibus-Pakete vorankommt, also bei der Reduzierung von Berichtspflichten und bürokratischem Aufwand im Zuge des nicht-finanziellen Reportings. Bis Sommer, so heißt es aus Berlin, wolle man Fortschritte bei der Anpassung des EU-Lieferkettengesetzes (CSDDD) und der EU-Nachhaltigkeits-Bericht-Verordnung (CSRD) sehen. Auch wünscht sich die Bundesregierung einen „Omnibus für das Beschaffungswesen im Verteidigungsbereich“, also eine Entschlackung der Vorschriften bei der Auftragsvergabe für Rüstungsgüter.

Die erst am Mittwoch vorgestellte Strategie für eine Belebung der europäischen Kapitalmärkte, die Spar- und Investitionsunion, wird nach Angaben von Diplomaten bei diesem EU-Gipfel noch keine große Rolle spielen. Zunächst werden sich damit erst einmal die Finanzminister bei ihrem nächsten Treffen befassen.

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