Union reicht Klage gegen Nachtragshaushalt ein
BZ Berlin
Die Union im Bundestag hat Verfassungsklage gegen einen Nachtragshaushalt des Bundes zugunsten von Investitionen in den Klimaschutz eingereicht. Das teilte Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) am Freitag in Berlin mit. Die Bundesregierung schichtet mit Zustimmung des Bundestags 60 Mrd. Euro nicht genutzte Kreditermächtigungen im Haushalt so um, dass sie in den kommenden Jahren für Investitionen in den Klimaschutz genutzt werden können. Genehmigt worden waren die Kredite ursprünglich zur Bekämpfung der Coronakrise.
„Dies ist eine einfachgesetzliche Umgehung der Schuldenbremse“, kritisierte Merz. Die Klage richte sich nicht dagegen, ausreichende Mittel zur Bewältigung der Klimakrise zur Verfügung zu stellen, betonte er. Sie stelle auch nicht den Klima- und Transformationsfonds (EKF) in Frage, sondern die Art der Finanzierung. Die Mittel für den Klimaschutz müssten über den normalen Haushalt mobilisiert werden. Bei Finanzierungsproblemen müsse es Einsparungen an anderer Stelle geben. Nötig sei angesichts der aktuellen Krisen eine Verständigung auf neue Prioritäten. Eine Änderung der Schuldenbremse sei ebenfalls eine Möglichkeit, sagte der CDU-Chef. „Wenn die Bundesregierung zu dem Ergebnis käme, dass das alles mit den eingegangenen Verpflichtungen und mit der Schuldenbremse nicht geht, dann muss sie auf uns zukommen und sagen: Wir müssen die Schuldenbremse ändern. Das ist auch eine Option.“ An der Schuldenbremse könne man Kritik üben. Regeln müsse man aber einhalten oder ändern, statt sie zu umgehen.
CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte in Berlin, die Union hoffe darauf, dass es nach der Klage noch in diesem Jahr Hinweise vom Bundesverfassungsgericht gegen eine Verletzung der Schuldenbremse gebe.