Wirtschaft enttäuscht über Soli-Urteil
Wirtschaft enttäuscht über Soli-Urteil
Karlsruhe weist Verfassungsklage ab – Verbände fordern von der neuen Koalition Abschaffung der Extralast
Die Wirtschaft zeigt sich enttäuscht von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Solidaritätszuschlag. Sie sieht nun die Politik am Zug. Sie soll die Ergänzungsabgabe abschaffen, die heute überwiegend von Unternehmen getragen wird. Rund 13 Mrd. Euro nimmt der Bund mit dem Soli jährlich ein.
wf/lz Berlin
„Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags gehört in den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung“, forderte Hauptgeschäftsführerin des Industierverbands BDI, Tanja Gönner nach der Entscheidung der Karlsruher Richter. „Dass der Zuschlag verfassungsgemäß ist, heißt nicht, dass er wirtschaftlich sinnvoll ist und fortbestehen muss.“ DIHK-Präsident Peter Adrian konstatierte, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Soli schaffe rechtliche, aber keine politische Klarheit. „Die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags wäre für Unternehmen ein wichtiges Signal für spürbare Entlastungen“, erklärte Adrian. Ähnlich äußerten sich große Branchenverbände wie der Maschinenbauverband VDMA oder der Chemieverband VCI.
Die Wirtschaft hatte gehofft, das Bundesverfassungsgericht werde dem Solidaritätszuschlag mit seiner Entscheidung von diesem Mittwoch ein Ende setzen. Die Ergänzungsabgabe auf Einkommen-, Körperschaft- und Kapitalertrag belastet zum überwiegenden Teil Unternehmen. Seit 2021 zahlen nur noch das obere Zehntel der Einkommensklassen, Kapitalgesellschaften und Anleger den Soli. Sie schultern aber noch die Hälfte des ursprünglichen Aufkommens.
Verfassungsbeschwerde hatten sechs ehemalige FDP-Bundestagsabgeordnete eingereicht. Sie hielten den Soli seit 2020 für nicht mehr verfassungsgemäß, nachdem im Jahr zuvor der Solidarpakt II zur Finanzierung der ostdeutschen Bundesländer ausgelaufen war. Die Richter wiesen die Beschwerde indessen ab. Die Ergänzungsabgabe sei in der vorliegenden Form verfassungsgemäß, urteilten sie . „Der Bund verzeichnet weiterhin einen wiedervereinigungsbedingten, zusätzlichen Finanzierungsbedarf“, stellte die Vorsitzende Richterin Christine Langenfeld bei der Urteilsverkündung (Az. 2 BvR 1505/20) klar.
Gericht bindet Gesetzgeber
Die Abgabe darf der Entscheidung zufolge allerdings „nicht zeitlich unbegrenzt erhoben werden“. Der Gesetzgeber sei in der Pflicht, sie zu streichen, sobald der Mehrbedarf wegfalle. Ein Gutachten im Auftrage der Bundes hatte den Mehrbedarf bis 2030 festgestellt.
Bundesfinanzminister Jörg Kukies (SPD) begrüßte die Entscheidung. „Es bestätigt damit unsere Rechtsauffassung, dass die Erhebung des Solidaritätszuschlags im Einklang steht mit unserer Verfassung, und schafft damit Klarheit für die Aufstellung des Bundeshaushalts“, ließ Kukies in Berlin mitteilen.
„Abschaffung wäre wichtiges Zeichen“
Die zusätzliche Steuerlast trifft die Wirtschaft besonders. Das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) geht davon aus, dass sie knapp 60% der Einnahmen aus dem Soli aufbringt. „Volkswirtschaftlich und aus Gründen der politischen Verlässlichkeit wäre die Abschaffung ein wichtiges Zeichen“, erklärte der IW-Experte für Staat und Steuern, Tobias Hentze. Auf rund 40 Mrd. Euro summiert sich die Steuerlast für Unternehmen bis 2029 nach der Berechnung des IW. „Der Solidaritätszuschlag ist dreieinhalb Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung nicht mehr mit den Kosten der deutschen Einheit zu rechtfertigen“, meint Stefan Bach, Ökonom beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin.
DIW schlägt „Wehrbeitrag“ vor
Soweit der Soli Unternehmensgewinne belaste, sollte er kaut DIW ersatzlos abgeschafft werden. Bei der persönlichen Einkommensteuer und Kapitalertragsteuern sollten Besser- und Hochverdienende weiter zahlen. Der Soli könnte zudem als „Wehrbeitrag“ zur Finanzierung der hohen Verteidigungsausgaben umgestaltet werden, schlägt er vor.
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