LeitartikelRegulierung von Big Tech

Die Gratwanderung

Ein Kniefall vor dem Deregulierungs-Hype von Big Tech ist für Europa nicht angebracht, eine Überprüfung möglicher Innovationsbremsen aber schon.

Die Gratwanderung

Die Gratwanderung

Ein Kniefall vor dem Deregulierungstrieb von Big Tech ist für Europa nicht angebracht, eine Überprüfung möglicher Innovationsbremsen aber schon.

Von Heidi Rohde

Bei der Amtseinführung von Donald Trump zum US-Präsidenten zeigte ein Bild mehr als tausend Worte: Unter allen Schwergewichten der Wirtschaft umkreist ganz besonders Big Tech den neuen Herrn im Weißen Haus wie die Motten das Licht. Die maßgeblich von Trump-Flüsterer Elon Musk inszenierte Deregulierungskampagne stößt bei den Pionieren von Datenökonomie und KI-Revolution auf derart ungeteilte Begeisterung, dass manch einer bereits im vorauseilenden Gehorsam das Kind mit dem Bade ausschüttet.

Im Vergleich zu eher wolkigen Ankündigungen von einem 500-Mrd.-Dollar-Fonds für KI-Infrastruktur kommt der Schritt von Meta-Chef Zuckerberg, der schon mal mit einem Federstrich die aufwendige Moderation von Inhalten im weltweit führenden Netzwerkdickicht von Facebook, Instagram und Whatsapp beschlossen hat, als handfeste Kurzschlussreaktion daher. Sie gilt vorerst nur für die USA; allerdings toleriert das global skalierte Geschäftsmodell kaum dauerhaft unterschiedliche Standards, die mit erheblichem administrativen Zusatzaufwand verbunden wären. Der Konzern ergreift stattdessen die Chance, das abzuwerfen, was er nur als Ballast ansieht. Dabei geht es nicht nur um eine Vielzahl von juristischen Fallstricken, die automatisch wegfallen. Die aufwendige Moderation von Inhalten beschäftigt auch Tausende von Mitarbeitern, die somit entbehrlich sind. Auf diese Weise werden die Auswirkungen der Deregulierung auf den Unternehmensgewinn unmittelbar deutlich. Auch bei den Wettbewerbern dürften die Deregulierungsinitiativen zu spürbaren Einsparungen führen. Unter Experten ist unter anderem von 35.000 Stellen in der Branche die Rede.

Leise Hoffnung zerstört

Die EU, die unter der Vorgänger-Administration in den USA noch eine leise Hoffnung hatte, dass ihr Beispiel einer Gesetzgebung, die Big Tech mit verschiedenen Griffen an die Kandare nimmt, Schule macht, sei es bei Datenschutz, bei den Inhalten auf Sozialen Netzwerken oder jüngst bei künstlicher Intelligenz durch den AI Act, steht nun vor einer Gratwanderung. Soll sie dem vielstimmigen Chor von Kritikern nachgeben, die eine „Überregulierung“ pauschal für ein geringes Innovationstempo und eine schwindende Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft verantwortlich machen? Oder soll sie riskieren, dass die Auswirkungen von Aggression und Desinformation in Sozialen Netzwerken aus dem Ruder laufen?

Verlässlicher Rahmen

Letzteres ist nicht vertretbar. Die Augen in Gänze vor den gesellschaftlich bedenklichen Folgen der von X-Eigentümer Musk so kompromisslos propagierten „freien Meinungsäußerung“ zu verschließen, käme einem Offenbarungseid des Staates gleich. Es würde bedeuten, sich von Ereignissen wie dem Sturm aufs Kapitol oder rechtsradikalen Krawallen, wie sie im vergangenen Jahr Großbritannien erschüttert haben, durch eine mühsame nachträgliche Schadensbegrenzung treiben zu lassen. Der Digital Service Act ist ähnlich wie auch die Datenschutzgrundverordnung ein nach mehrjähriger Analyse und Diskussion entstandener gesetzlicher Standard, mit dem die EU Maßstäbe setzt, die auch global als verlässlicher Rechtsrahmen durchaus Zustimmung finden. Ein Kniefall vor Big Tech ist daher nicht angebracht, zumal für diese Unternehmen Europa jenseits des Heimatmarktes die teilweise mit Abstand wichtigste Geschäftsregion ist, die sie weder düpieren noch ihr den Rücken kehren werden.

Nichtsdestotrotz muss sich die Gemeinschaft die Frage stellen, ob das Bestreben einer vorausschauenden Regulierung dem Umgang mit der Digitalwirtschaft in jedem Fall gerecht wird. Ein eilig erstellter Rechtsrahmen für eine Sprunginnovation wie die künstliche Intelligenz, die der AI Act darstellt, läuft Gefahr, unternehmerische Initiativen zu einem frühen Zeitpunkt auszubremsen und technologische Entwicklungen in der EU zu hemmen. Das stimmt, aber andererseits hat die Handlungsfähigkeit der Behörden mit Blick auf die Auswirkungen rasanter technologischer Veränderungen oft Tempo und Entschlossenheit vermissen lassen – mit der Folge, dass Entscheidungen und gesetzliche Eingriffe um Jahre zu spät waren, als dass Missstände noch hätten ausgeräumt werden können.

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