Richter über Aktienrückkäufe
Rechtsstreitigkeiten
Richter über Aktienrückkäufe
phh Frankfurt
Von Philipp Habdank
Angekündigte Aktienrückkäufe versehen Banken für gewöhnlich mit dem Disclaimer, dass der Plan vorbehaltlich der Zustimmung durch die Aufsichtsbehörden zu verstehen sei. Diese müssen Aktienrückkäufe absegnen und vorher abschätzen, ob eine Bank stabil genug dasteht, um es sich leisten zu können, überschüssige Gewinne an ihr Aktionäre auszukehren anstatt die Gewinne einzubehalten und damit die Kapitalbasis zu stärken. Inzwischen setzen Banken, zumindest die beiden größten deutschen Geldhäuser, aber noch einen weiteren Disclaimer: vorbehaltlich negativer Überraschungen aus laufenden Rechtsstreitigkeiten.
Die Commerzbank schlägt sich in Polen mit ihrer Tochter MBank seit Jahren mit lästigen Fremdwährungskrediten herum. 1,1 Mrd. Euro musste die Bank im vergangenen Jahr für Rechtskosten aufwenden. In diesem Jahr soll die Summe zwar niedriger, aber immer noch substanziell ausfallen. Hinzu kommt neuer juristischer Ärger in Russland, wo die Bank zusammen mit anderen Finanzinstituten verklagt wird. Für die Commerzbank stehen zwar unmittelbar nur 95 Mill. Euro im Feuer. Das gesamte Russland-Exposure beträgt aber noch 153 Mill. Euro.
Deutsche Bank leidet unter Gerichtsurteil
Die Commerzbank hat das Glück, dass die vor Gericht verhandelte Summe in Russland mit 95 Mill. Euro überschaubar ist und die MBank ihre Sonderbelastungen bislang operativ verlässlich wegarbeitet. Das Risiko negativer Auswirkungen auf die geplanten Aktienrückkäufe ist also überschaubar. Die Bank tut aber gut daran, die offenen Rechtsstreite in Polen so schnell wie möglich über Vergleiche abzuräumen, damit so wenig wie möglich vor Gericht landet.
Denn vor Gericht kann alles passieren, wie zuletzt die Deutsche Bank leidvoll erfahren musste. Sie wurde von einem Urteil derart überrascht, dass sie dafür im zweiten Quartal 1,3 Mrd. Euro zurückstellen musste. Die Folge: Ein kompletter Quartalsgewinn ist verloren und das geplante Aktienrückkaufprogramm mehr als nur unwahrscheinlich geworden. Und eines können Bankaktionäre gar nicht leiden: Wenn erwartete Ausschüttungen doch nicht stattfinden.