Vorbereitung auf den Notfall
Der Kreml dreht ganz langsam den Gashahn zu. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat deshalb die zweite Stufe des dreistufigen Notfallplans Gas aktiviert. Auch in der sogenannten Alarmstufe kümmern sich die Marktakteure wie Gashändler, Lieferanten und Fernleitungsnetzbetreiber – namentlich Eon, Uniper oder Wintershall Dea – noch in Eigenregie um eine Beherrschung der Lage, um die Versorgung aufrechtzuerhalten. Das ändert sich erst, wenn die Notfallstufe ausgerufen wird – sobald Maßnahmen anderweitiger Beschaffung sowie der Rückgriff auf Gasspeicher und die Optimierung von Lastflüssen nicht mehr ausreichen. Dann greift der Staat ein, und die Bundesnetzagentur wird zum „Bundeslastverteiler“, der Gas rationiert und zunächst die privaten Haushalte und sozialen Einrichtungen bedient.
So weit ist es noch nicht. Die Gasversorgungslage ist laut Bericht der Bundesnetzagentur angespannt, aber stabil. Trotz der Alarmstufe setzt die Bundesnetzagentur deshalb die Preisanpassungsklausel des Paragrafen 24 im neuen Energiesicherungsgesetz vorerst nicht in Kraft. Diese würde es den Energieversorgern erlauben, höhere Einkaufspreise für Erdgas direkt an die Kunden weiterzureichen – auch in laufenden Verträgen. Behördenchef Klaus Müller erklärt jedoch korrekterweise, seine Behörde stelle noch nicht eine „erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen“ fest, die Voraussetzung für die Preisklausel wäre. Das klingt erstaunlich, da Gazprom durch die Pipeline Nord Stream 1, die sonst ein Drittel des aus Russland importierten Gases nach Europa bringt, jetzt nur 40% der sonst üblichen Menge schickt. Aber tatsächlich ist die Versorgung noch nicht so eingeschränkt, dass rationiert werden müsste.
So bleibt es zunächst dabei, dass die steigenden Preise, die am Spotmarkt sechsmal so hoch liegen wie vor einem Jahr, nur langsam bei Verbrauchern und Unternehmen ankommen. Stellt die Bundesnetzagentur eine erhebliche Reduktion der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland fest, sollten die Mehrkosten aus einer Ersatzbeschaffung für wegfallende Gasimporte gleichmäßiger verteilt werden. Wenn die Importeure die Einkaufspreise nicht an ihre Kunden weiterreichen können, droht ihre Zahlungsunfähigkeit. Diese würde sich dominosteinhaft entlang der Lieferkette auswirken. Wer insolvent ist, kann weder importieren noch Haushalte oder Industrie bedienen. Dann bräche die Lieferkette zusammen. Es braucht also die Preisanpassungsklausel – aber ihre Stunde ist jetzt noch nicht gekommen.