Fehler in der Bilanzierung

ProSiebenSat.1 fordert Schadenersatz von zwei früheren Vorständen

Für eine Tochtergesellschaft von ProSiebenSat.1 hat eine Erlaubnis der Finanzaufsicht BaFin gefehlt. Deshalb fordert das Unternehmen Schadenersatz von den ehemaligen Vorständen Rainer Beaujean und Ralf Peter Gierig.

ProSiebenSat.1 fordert Schadenersatz von zwei früheren Vorständen

ProSieben fordert Schadenersatz von zwei früheren Vorständen

jh München

ProSiebenSat.1 fordert Schadenersatz von zwei ehemaligen Vorständen. Die Namen werden in der Einladung zur Hauptversammlung nicht im direkten Zusammenhang genannt, doch es geht um den früheren Vorstandsvorsitzenden Rainer Beaujean und den ehemaligen Finanzvorstand Ralf Peter Gierig. Denn beiden soll laut Vorschlag an die Aktionärsversammlung die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 verweigert werden, im Fall Gierigs auch für 2023. Grund ist die damalige Bilanzierung des Tochterunternehmens Jochen Schweizer Mydays, für die eine notwendige Erlaubnis der Finanzaufsicht BaFin gefehlt hatte.

Gespräche mit D&O-Versicherern

Vorstand und Aufsichtsrat „führen derzeit mit den einschlägigen D&O-Versicherern Gespräche über eine Regulierung der entstandenen Schäden“, teilt das Medienunternehmen mit Sitz in Unterföhring bei München mit. D&O steht für Directors and Officers. Die für sie geltende Haftpflichtversicherung für Vermögenschäden schließen Unternehmen für ihre Organe und leitenden Angestellten ab.

Untersuchung wegen EY noch nicht beendet

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY wird im Zusammenhang mit Schadenersatzansprüchen nicht genannt. Offenbar ist dieser Teil der Untersuchung noch nicht beendet. Informationen dazu sind auf der Hauptversammlung am 28. Mai zu erwarten.

Auf der Hauptversammlung vor einem Jahr hatte es geheißen, „die regulatorische Thematik“ hätte EY, dem Abschlussprüfer von Jochen Schweizer Mydays, auffallen müssen. Das Unternehmen bietet unter anderem Gutscheine für Erlebnisse wie Gleitschirmfliegen und Baggerfahren an. Teile des Geschäfts fielen unter das sogenannte Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), dessen Einhaltung die BaFin überwacht.

Bußgeld von der Staatsanwaltschaft

Wegen eines Verstoßes gegen dieses Gesetz verhängten im Dezember des vergangenen Jahres die Staatsanwaltschaft München I und das Amtsgericht München ein Bußgeld von 3,9 Mill. Euro gegen Jochen Schweizer Mydays. Zudem musste ProSiebenSat.1 wegen einer Verletzung der Aufsichtspflicht 10.000 Euro zahlen. Jochen Schweizer Mydays änderte das Geschäftsmodell im März 2023, um dem ZAG zu entsprechen. ProSiebenSat.1 hatte 2017 die Mehrheit der Jochen Schweizer Beteiligungs GmbH übernommen und nun in dieser Woche auch die restlichen Anteile des gleichnamigen Gründers von 10,1% an Jochen Schweizer Mydays.

Viele Jahre im Unternehmen

Der ehemalige Chef von T-Online, Rainer Beaujean, war im Juli 2019 als Finanzvorstand zu ProSiebenSat.1 gekommen, im März 2020 wurde er Vorstandssprecher. Im Oktober 2022 verließ er das Unternehmen – „in gegenseitigem Einvernehmen“, wie es damals hieß. Gierig war schon von 1996 an in der damaligen ProSieben Media AG und von Anfang 2022 bis April 2023 Finanzvorstand.

Während die diesjährige Hauptversammlung beiden die Entlastung nicht erteilen soll, wird die Entscheidung über Christine Scheffler vertagt. Ihre Rolle „ist noch Gegenstand laufender Bewertungen“. Scheffler war bis März 2024 etwa vier Jahre im Vorstand und unter anderem für Personal verantwortlich.

Von Joachim Herr, München
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