Wettbewerbsrecht

Apple muss 13 Mrd. Euro an Irland zurückzahlen

In erster Instanz hatte Apple vor dem EU-Gerichtshof im Streit um Steuerdeals gesiegt. Nun hat der Konzern eine schwere Niederlage einstecken müssen. Und dieses Urteil ist final.

Apple muss 13 Mrd. Euro an Irland zurückzahlen

Apple muss 13 Mrd. Euro an Irland zurückzahlen

EU-Gerichtshof bestätigt Beihilfe-Entscheidung final und hält Strafe gegen Google wegen Marktmissbrauchs aufrecht

fed Brüssel

Der US-Technologiekonzern Apple muss nun doch 13 Mrd. Euro an unerlaubter staatlicher Beihilfe an Irland zurückzahlen. Die EU-Kommission hatte das Unternehmen dazu verdonnert, vor dem EU-Gericht war diese Entscheidung aber in erster Instanz für nichtig erklärt worden. Am Dienstag hat der Europäische Gerichtshof wiederum die Rückzahlungs-Anordnung der EU-Kommission bestätigt. Dieses Urteil ist nun auch abschließend. Anders als in anderen Fällen verweist er den Rechtsstreit nicht wieder zurück an die erste Instanz, sondern hat sich entschlossen, endgültig zu entscheiden. Er sei, so betont der Gerichtshof, „der Auffassung, dass die Klagen entscheidungsreif sind“.

iPhone-Konzern enttäuscht

Apple äußerte sich – wenig überraschend – enttäuscht über den Richterspruch. Es habe nie eine „Sondervereinbarung“ gegeben, erklärte der Konzern in Reaktion auf den Vorwurf der EU-Wettbewerbshüter, der von Apple mit den irischen Finanzämtern verabredete Steuerdeal in Form eines Vorbescheids (tax ruling) habe dem Unternehmen einen selektiven Vorteil gegenüber anderen Unternehmen gewährt. Zudem polterte der iPhone-Konzern gegen die EU-Kommission, indem er der EU-Behörde vorwarf, sie ändere Regeln rückwirkend und ignoriere die Besteuerung der Apple-Einkünfte in den Vereinigten Staaten.

Ganz anders – auch das überrascht nicht – fiel die Bewertung durch die für Wettbewerb zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager aus. Sie sprach von einem „großen Sieg“ nicht nur für die EU-Kommission, sondern für die Steuergerechtigkeit. Vestager erinnerte daran, dass der von Irland verfasste Steuervorbescheid zum Ergebnis hatte, dass Apple zeitweise bei einem Gewinn außerhalb der USA von 16 Mrd. Euro lediglich auf 50 Mill. Euro davon Steuern zahlen musste. Nach Berechnungen der EU-Kommission bedeute das einen effektiven Steuersatz von 0,05%.

„Nicht gegen eigene Regeln verstoßen“

Die dänische EU-Kommissarin, deren Nachfolger am Mittwoch von EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen vorgeschlagen wird, unterstrich, dass jeder EU-Mitgliedsstaat nach wie vor die Steuerpolitik betreiben dürfe, die er wolle. „Die EU-Staaten können ihre eigenen Regeln machen. Aber was sie nicht dürfen, das ist, gegen ihre eigenen Regeln zu verstoßen“, sagte Vestager.

Marktmacht unzulässig genutzt

Ebenfalls final entschieden haben die Luxemburger Richter den Fall Google – auch ein wettbewerbsrechtlicher Fall, der aber nichts mit Beihilfen zu tun hat, sondern mit dem Missbrauch einer marktbeherrschenden Position. Die Alphabet-Tochter hatte in ihren Trefferlisten konzerneigene Preisvergleichsdienste wesentlich prominenter angezeigt und damit nach Ansicht der EU-Kommission ihre Marktmacht als Suchmaschine unzulässig genutzt. Der EU-Gerichtshof bestätigte, dass Google zu Recht 2,4 Mrd. Euro Strafe zu zahlen habe. In Vestagers Bewertung ist der Fall ein „Katalysator für Veränderung" gewesen. Mittlerweile sind die „Torwächter“ des Internets durch das Gesetz für digitale Märkte deutlich enger eingehegt. Trotzdem, so machte die Dänin deutlich, werde die EU-Kommission auch künftig individuelles Fehlverhalten mit den Instrumenten des Wettbewerbsrechts verfolgen. Den großen Internetkonzernen gab die scheidende EU-Kommissarin mit auf den Weg: „Es lebt sich deutlich einfacher, wenn man sich an die Regeln hält.“

BZ+
Jetzt weiterlesen mit BZ+
4 Wochen für nur 1 € testen
Zugang zu allen Premium-Artikeln
Flexible Laufzeit, monatlich kündbar.