Auch deutsche Firmen erhalten US-Schreiben zu Diversität
Auch deutsche Firmen erhalten US-Schreiben zu Diversität
Bundesverband der Deutschen Industrie rät Unternehmen, an ihren Gleichstellungsprogrammen festzuhalten
Reuters Washington/Berlin
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer bestätigt, dass deutsche Firmen von der Aufforderung der US-Regierung betroffen sind, sich von Diversitäts- und Gleichstellungsprogrammen zu distanzieren. „Inzwischen haben auch etwa zwei Dutzend in Deutschland ansässige Unternehmen solche Schreiben von der US-Botschaft in Berlin erhalten“, sagte der DIHK-Außenwirtschaftschef Volker Treier am Donnerstag zu Reuters. Auch in anderen europäischen Ländern seien solche Schreiben bei Unternehmen eingegangen, die diese teilweise an ihre Zentrale nach Deutschland zur Prüfung weitergeleitet hätten.
„Das sorgt in einer vom Zollstreit angeheizten schwierigen Lage zwischen den USA und Europa für zusätzliche Irritationen“, kritisierte Treier – der allerdings die Auswirkungen relativierte. „In der Praxis haben sie bislang jedoch nach unserer ersten Einschätzung wenig Auswirkungen.“ Direkt betroffen seien möglicherweise vor allem Vertragspartner von US-Botschaften und Regierungsstellen. „Weitere konkrete Folgen können wir derzeit nicht erkennen.“
Mehrere EU-Länder betroffen
Hintergrund ist die Forderung der US-Regierung von Präsident Donald Trump, dass alle Geschäftspartner der Regierung weltweit bestätigen sollen, dass sie die neuen US-Vorschriften zur Einschränkung von Programmen für Vielfalt, Gleichstellung, Inklusion bei ihren Beschäftigten einhalten. Entsprechende Aufforderungen verschickten Botschaften an Unternehmen, mit denen sie zusammenarbeiten. Trump hatte im Januar Ministerien und Bundesbehörden angewiesen, aus politischen Gründen sämtliche Programme zu streichen, die Gleichstellung und Inklusion fördern. In Frankreich und Spanien lösten entsprechende Berichte bereits Empörung aus. Zunächst waren entsprechende Schreiben in Frankreich aufgetaucht, dann auch in Spanien und anderen europäischen Ländern. Bereits bevor die Schreiben für Aufsehen sorgten, hatten die Schweizer Firmen Roche und Novartis ihre Diversitätsregeln in den USA angepasst. Wie der Bundesverband der Deutschen Industrie am Vortag betonte auch der DIHK, dass Vielfalt und Weltoffenheit für die deutsche Wirtschaft wichtige Faktoren sowohl im Geschäftsleben als auch in der betrieblichen Praxis seien. „Die Integration von Menschen unterschiedlicher Herkunft, sexueller Orientierung oder Lebensalter spielt eine große Rolle bei der Weiterentwicklung von Unternehmen sowie bei der Bindung von Arbeitskräften“, sagte Treier und erwähnte auch die Bemühungen, Menschen mit Handicaps ins Erwerbsleben zu integrieren. „Ausdrücklich fühlt sich die deutsche Wirtschaft zudem den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen verpflichtet.“ Diese seien ein Wert an sich. Der Industrieverband BDI hatte deutschen Firmen geraten, nicht auf die Forderung nach Einschränkung ihrer Diversitätsprogramme einzugehen.
„Der BDI betrachtet die Bestrebungen der US-Regierung, politische Vorstellungen im Hinblick auf unternehmerische Leitlinien über die eigenen Landesgrenzen hinaus durchzusetzen, mit großer Skepsis“, sagte das Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, Wolfgang Niedermark. „Unternehmensprinzipien gelten unabhängig davon, welche Regierung in welchem Land regiert. Deshalb ermutigen wir die Unternehmen, an ihren Prinzipien festzuhalten.“ Der „Spiegel“ berichtete, auch die US-Botschaft in Berlin habe einen Katalog mit 36 Fragen an ihre Geschäftspartner verschickt.
Unternehmen, die Vielfalt und gleiche Aufstiegschancen förderten, seien in der Regel innovativer und produktiver und gewännen mehr qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sagte Niedermark. „Gleichzeitig unterliegen sie geltendem Recht in jenen Ländern, in denen sie aktiv sind.“ Letztlich müssten Unternehmen deshalb je nach individueller Situation entscheiden, wie sie auf die Schreiben reagieren.
Fragen zur Gültigkeit
Im US-Außenministerium hieß es, dass für ausländische Firmen, die außerhalb der USA tätig sind, in der Regel keine Antidiskriminierungsgesetze der USA gelten würden – es sei denn, sie würden von einem US-Arbeitgeber kontrolliert oder beschäftigten US-Bürger. Allerdings blieb damit offen, wie sich Firmen verhalten sollen, die sowohl in Deutschland mit der US-Botschaft Geschäfte machen als auch in den USA tätig sind. Zudem blieb unklar, ob die US-Botschaften ihre Geschäfte mit betroffenen Firmen etwa in Deutschland, die nicht auf die Anfrage reagieren, beenden.