Auf die Baywa rollt eine Klagewelle zu
Auf die Baywa rollt eine Klagewelle zu
Auch Abschlussprüfer PwC drohen Schadenersatzforderungen – Positives Gutachten
sck München
Bericht Seite 9Vier Tage vor der Vorlage seines Halbjahresberichts hat der um seinen Fortbestand ringende Agrarhandelskonzern Baywa mit einer guten Nachricht aufwarten können. In ihrem vorläufigen Sanierungsgutachten kamen die beauftragten Unternehmensberater von Roland Berger zum Ergebnis, dass das zum Genossenschaftssektor gehörende ehemalige Münchner SDax-Mitglied unter vielen Auflagen und Bedingungen eine Chance hat weiterzuexistieren.
Die dringend erwartete positive Fortführungsprognose zeichnete sich ab, nachdem Mitte August die Gläubigerbanken und die Haupteigentümer des defizitären und hoch verschuldeten Unternehmens, die bayerischen Volks- und Raiffeisenbanken, ein finanzielles Rettungspaket von 550 Mill. Euro geschnürt hatten, um die Liquidität des Konzerns für eine Übergangszeit zu sichern. Die Anleger reagierten auf eine jüngste Ad-hoc-Meldung der Baywa erleichtert. Die vinkulierte Namensaktie sprang um nahezu ein Fünftel auf 13,04 Euro.
Die kurzzeitige Euphorie dürfte aber durch die Tatsache getrübt werden, dass die Baywa nach Erkenntnissen von Roland Berger Jahre benötigen wird, um ihre selbst verschuldete Krise zu überwinden. Die Gläubigerbanken und die genossenschaftlichen Primärbanken pochen auf eine radikale Zerschlagung des Konglomerats. Erst damit wäre die Basis geschaffen für einen Neuanfang der Firma mit einer reformierten Kapitalstruktur. Über Details verhandelt der Vorstand weiterhin mit den Kreditgebern und Ankeraktionären. Die notwendige Restrukturierung dürfte zunächst mit abermaligen Zusatzkosten für die Beteiligten verbunden sein.
Derweil kommen auf die Baywa weitere Lasten zu. Nach Informationen der Börsen-Zeitung bereiten Anwaltskanzleien Sammelklagen auf Schadenersatz für Kleinaktionäre gegen die Unternehmensführung und gegen den Konzernabschlussprüfer PricewaterhouseCoopers (PwC) vor. Die Rechtsvertreter werfen PwC u.a. vor, im uneingeschränkten Testat für den Konzernabschluss 2023 keine Hinweise über die kritische Finanzlage der Baywa gegeben zu haben.