Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten

Bayer wendet sich erneut an US Supreme Court

Nächster Vorstoß: Bayer wendet sich in der Causa Glyphosat erneut an das Oberste Gericht in den USA. Basis dafür sind widersprüchliche Urteile vor Berufungsgerichten. Bis zur Entscheidung könnte jedoch noch viel Zeit verstreichen.

Bayer wendet sich erneut an US Supreme Court

Bayer bringt den Rechtsstreit rund um das Pflanzenschutzmittel Glyphosat erneut vor das Oberste Gericht in den USA. Zum Fall Durnell habe der Konzern einen Antrag auf Überprüfung beim US Supreme Court eingereicht, teilte Bayer am späten Freitagabend mit. Vom Supreme Court erhoffen sich die Leverkusener Klarheit in der Frage, ob Bundesrecht Bundesstaatenrecht bricht. Den Antrag ermöglicht haben widersprüchliche Urteile verschiedener Berufungsinstanzen.

Die jüngste Entscheidung des Missouri Supreme Court liegt erst wenige Tage zurück. Das Berufungsgericht hatte es abgelehnt, das Urteil der vorherigen Instanz, das zugunsten des Klägers ausgegangen war, zu überprüfen. Dagegen hatte sich ein anderes Bundesberufungsgericht im Fall Schaffner der Argumentation von Bayer angeschlossen. Das Gericht hatte einstimmig geurteilt, dass das entsprechende Bundesgesetz explizit die Klage wegen fehlender Warnung ausschließt.

Abschließende Klärung erhofft

Im Kern geht es um die Frage, ob Bayer auf den Roundup-Verpackungen eine Krebswarnung hätte anbringen müssen. Die Bundesumweltbehörde EPA, die Glyphosat als nicht krebserregend einstuft, lehnt die Anbringung eines Warnhinweises ab. Derweil einige Bundesstaaten, darunter Missouri, eine Krebswarnung bei Glyphosat vorschreiben. Das glyphosathaltige Herbizid Roundup hatte sich Bayer mit der Übernahme von Monsanto eingekauft. Nur der Supreme Court sei in der Lage, für Klarheit zu sorgen, begründet Bayer den Antrag.

Ein Urteil des Supreme Court zugunsten von Bayer/Monsanto könne die Rechtsstreitigkeiten rund um Glyphosat weitgehend eindämmen, ist Bayer überzeugt. Zuletzt ist die Zahl der Glyphosat-Klagen wieder gestiegen. Sollte das oberste US-Gericht den Fall annehmen, wäre bis spätestens Juni 2026 mit einer inhaltlichen Entscheidung zu rechnen.

Schon mal abgeblitzt

Zwar war Bayer in der Vergangenheit mit dem gleichen Anliegen beim US Supreme Court schon zwei Mal vorstellig geworden. Zu dieser Zeit lagen dem Unternehmen jedoch noch keine widersprüchlichen Urteile (Circuit Split) auf Berufungsebene vor. Deren Fehlen hatte den Generalstaatsanwalt, der die Regierung beim Obersten Gericht vertritt, veranlasst, dem Gericht zu empfehlen, die Anträge zur Überprüfung abzulehnen. Dieser Empfehlung war Supreme Court gefolgt.

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