Berlin will Übergewinne rückwirkend abschöpfen
cru/wf Frankfurt/Berlin
Die Bundesregierung will zur Mitfinanzierung der geplanten Strompreisbremse „Zufallsgewinne“ von Unternehmen im Strommarkt rückwirkend ab dem 1. September abschöpfen. Sie rechnet mit Einnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe. Dies geht aus einem Erläuterungspapier der Regierung zur Entlastung von Strom- und Gaskunden hervor. Das Papier liegt der Börsen-Zeitung vor. Die Strompreisbremse soll ab Januar greifen.
Eine rückwirkende Anwendung der Strompreisbremse ab 1. September hätte nach Einschätzung des EnBW-Finanzvorstands Thomas Kusterer negative Folgen. „Es würde nachträglich die Geschäftsgrundlage bereits getätigter Investitionen und abgeschlossener Verträge ändern und damit das ernsthafte Risiko mit sich bringen, das Vertrauen des Kapitalmarktes und der Investoren in den Standort Deutschland zu erschüttern“, sagt Kusterer. Soweit bekannt, sei ein derartiger rückwirkender Eingriff in den Markt in Deutschland noch nie vorgenommen worden.
Die rückwirkende Abschöpfung der „Übergewinne“ könnte nach Einschätzung Kusterers in der Folge das Kapitalangebot eventuell spürbar einschränken und dringend notwendige Investitionen, zum Beispiel in die Energieversorgung, erschweren oder sogar verhindern – insbesondere dort, wo ausländisches Kapital gebraucht wird. „Das könnte insgesamt negative Folgen für den Standort Deutschland haben“, warnt Kusterer. „Beim Zeitraum und bei der Definition von Gewinnobergrenzen muss deshalb darauf geachtet werden, dass dadurch der Ausbau der erneuerbaren Energien, der ohnehin seit Jahren viel zu langsam läuft, wie nicht zuletzt die jetzige Bundesregierung festgestellt hat, nicht zusätzlich abgebremst wird.“
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Im Gespräch Seite 11