App-Stores

EU-Wettbewerbshüter knöpfen sich Apple vor

Die EU-Kommission kommt vorläufig zu dem Schluss, dass Apples Regeln für App-Stores gegen das Gesetz über digitale Märkte verstoßen.

EU-Wettbewerbshüter knöpfen sich Apple vor

EU-Wettbewerbshüter knöpfen sich Apple vor

Vorwurf des Verstoßes gegen Anforderung an „Torwächter“ – Kritik an Regeln für App-Stores

fed Frankfurt

Die für Wettbewerb zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager zeigt auch wenige Monate vor dem Ende ihrer Tätigkeit keinerlei Zeichen von Amtsmüdigkeit. Ganz im Gegenteil: Seit der Verabschiedung des Digital Markets Acts, der den Big-Tech-Konzernen eine besondere Verantwortung in ihrer Rolle als „Torwächter“ des Internets zuschreibt, sind die Dänin und ihre Fachbeamten der Generaldirektion Wettbewerb emsig dabei, den Technikkonzernen auf die Füße zu treten, damit sie die Vorgaben des EU-Digitalmarktgesetzes auch tatsächlich einhalten.

Am Montag hat die EU-Kommission den US-Technologieriesen Apple darüber informiert, dass seine Regeln für den App-Store nach vorläufigen Erkenntnissen der EU-Behörde gegen das Gesetz über digitale Märkte verstoßen. Der Hauptvorwurf lautet: Die Apple-Vorgaben hindern App-Entwickler daran, Verbraucher frei auf alternative Kanäle für Angebote und Inhalte zu lenken. Zugleich hat die EU-Kommission ein neues Vertragsverletzungsverfahren gegen das Unternehmen eingeleitet. Die Wettbewerbshüter sorgen sich, dass die neuen vertraglichen Anforderungen an App-Entwickler und App-Stores von Drittanbietern, einschließlich einer neuen Gebühr (Core Technology Fee), nicht reichen, um die Einhaltung der Verpflichtungen im Rahmen des Digitalgesetzes zu gewährleisten.

Apple widerspricht Vorwürfen

Das Unternehmen hat diesen Anschuldigungen umgehend widersprochen. Die EU-Kommission hat zugleich klargestellt, sie wolle mit ihren vorläufigen Schlussfolgerungen dem Ergebnis der Untersuchung nicht vorgreifen, das spätestens nächstes Frühjahr erwartet wird. Vielmehr habe Apple nun die Chance, seine Verteidigungsrechte auszuüben, indem es die Unterlagen in der Untersuchungsakte prüfe.

Die EU-Kommission bemängelt unter anderem, dass keine der drei Geschäftsbedingungen, mit denen Apple derzeit seine Geschäftsbeziehungen zu App-Entwicklern regelt, diesen erlaube, ihre Kunden frei zu lenken. Beispielsweise könnten sie keine Preisinformation in der App bereitstellen oder anderweitig mit der Kundschaft in Kontakt treten, um für Dienste auf alternativen Vertriebskanälen zu werben.

In den Geschäftsbedingungen gestatte Apple die Steuerung lediglich über sogenannte Link-outs. Das heißt: Die Entwickler können nur einen Link in ihre App einfügen, über den dann ihre Kunden auf die Website gelangen können, auf der sie schließlich Verträge abschließen können. Dieser gesamte Link-out-Prozess unterliege mehreren Beschränkungen. Letztlich würden die Entwickler daran gehindert, über den Vertriebskanal ihrer Wahl zu kommunizieren – und letztlich Verträge abzuschließen.

Sechs „Torwächter“

Im September vergangenen Jahres wurden sechs Konzerne von der Europäischen Kommission als sogenannte Gatekeeper benannt: Neben Apple waren das auch Alphabet, Amazon, Bytedance, Meta und Microsoft. Ihnen allen wurde auferlegt, bis Anfang März dieses Jahres die Anforderungen des Digitalmarktgesetzes zu erfüllen. Seither hat die Kommission mehrere Untersuchungen eingeleitet, unter anderem gegen Alphabet und gegen Meta. Für die Unternehmen kann es theoretisch teuer werden, wenn sie den Anforderungen des Digital Markets Acts nicht entsprechen. Wie in den meisten Wettbewerbsfällen kann die Kommission Geldbußen verhängen, die bis zu 10% des weltweiten Gesamtumsatzes der Konzerne erreichen können, bei wiederholten Verstößen sogar bis zu 20%. Und wenn das die Konzerne nicht zu Zugeständnissen bewegt, kann die Kommission eine Zerschlagung oder einen Verkauf von Teilen anordnen.

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