Rekordstrafe für Prominentenanwälte
hip London
Die Kanzlei Mishcon de Reya, die eigentlich im vergangenen Jahr an die Börse gehen wollte, hat eine Geldstrafe in Rekordhöhe für schwerwiegende Verstöße gegen die Geldwäsche-Regeln erhalten. Wie die britische Anwaltsaufsicht SRA (Solicitors Regulation Authority) mitteilt, beläuft sie sich auf 232500 Pfund. Zudem muss die in London als Kanzlei der Reichen und Berühmten bekannte Firma die Verfahrenskosten von 50000 Pfund tragen. Gegenstand war die Tätigkeit der Juristen für zwei Personen und Unternehmensvehikel, die mit diesen Personen in Verbindung stehen, zwischen 2015 und 2017. Dabei sei es unter anderem um Ermittlungen eines anderen Regulierers gegangen sowie um die erste Phase des geplanten Erwerbs von zwei getrennten Rechtsgebilden und den Weiterverkauf von einem davon. Wie die SRA bemängelt, bestand bei den geplanten Käufen ein erhöhtes Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiko, weil daran Firmen aus Hochrisikojurisdiktionen beteiligt waren. Zudem habe Mishcon de Reya den Kunden ermöglicht, den Kundenaccount als Bankfazilität zu nutzen. Die Kanzlei, die den Regulierer in seinen Ermittlungen unterstützte, Fehler zugab und ihre Prozesse änderte, vertrat einst Lady Diana bei ihrer Scheidung von Prinz Charles, die City-Aktivistin Gina Miller in ihrem Kampf gegen den britischen EU-Austritt und ehemalige Londoner Investmentbanker der Dresdner Bank im Streit mit der Commerzbank um Vergütungsansprüche aus dem Finanzkrisenjahr 2008. Wegen der Androhung rechtlicher Schritte gegen die maltesische Journalistin Daphne Caruana Galizia, die ermordet wurde, nachdem sie zur Korruption recherchierte, hagelte es Kritik.