StaRUG-Verfahren

Varta-Gläubiger stimmen dem Sanierungsplan zu

Sechs der sieben Gläubigergruppen haben den Sanierungsplan des Batterieherstellers Varta abgesegnet. Die Verkündung hat das Amtsgericht Stuttgart für 3. Dezember angesetzt.

Varta-Gläubiger stimmen dem Sanierungsplan zu

Varta kommt der Rettung
einen weiteren Schritt näher

Gläubigergruppen stimmen Restrukturierung mehrheitlich zu

hek Frankfurt

Auf einem Erörterungs- und Abstimmungstermin hat sich das Amtsgericht Stuttgart am Montag mit dem Restrukturierungsplan von Varta befasst. Sechs der sieben Gläubigergruppen hätten dem Sanierungskonzept zugestimmt, teilt der schlingernde Batteriehersteller mit. Ablehnung kam von den Streubesitzaktionären, die bisher 49,9% des Grundkapitals halten. Sie sind anders als Großaktionär Michael Tojner von der Wiederauffüllung des Eigenkapitals ausgeschlossen. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger hat dagegen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Die bisherigen Aktionäre verlieren infolge des Kapitalschnitts auf null ihren kompletten Einsatz.

Varta durchläuft ein Sanierungsverfahren nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG). Die betroffenen Finanzierer, darunter Konsortialkreditgeber, Schuldscheingläubiger und Aktionäre, sind in sieben Gruppen eingeteilt. Innerhalb der Gruppen war eine Mehrheit von 75% erforderlich, um den Plan durchzubringen. Gruppenübergreifend muss eine Mehrheit der Gruppen zustimmen. In der nicht-öffentlichen Sitzung wurden um die 200 Personen erwartet.

Aktie soll vom Kurszettel verschwinden

Den Verkündungstermin hat das Amtsgericht für 3. Dezember angesetzt. Dann dürfte das Gericht den Restrukturierungsplan bestätigen. Kleinaktionäre können das Verfahren dann wohl nicht mehr aufhalten, sondern lediglich auf Schadensersatz klagen. Laut Varta soll das StaRUG bis Ende Januar 2025 abgeschlossen werden. Die Varta-Aktie soll vom Kurszettel verschwinden. Den Restrukturierungsplan von 160 Seiten stellte der Anwalt Frank Schäffler von der Kanzlei Grub Brugger vor, die das StaRUG-Verfahren führt. Er sieht einen Forderungsverzicht, neues Eigenkapital und 60 Mill. Euro frische Kredite vor. Die Altschulden werden von 485 Mill. Euro um 255 Mill. auf 230 Mill. Euro zusammengestrichen.

Tojners Gesellschaft MT InvestCo und der Autobauer Porsche stellen insgesamt 60 Mill. Euro neues Eigenkapital bereit. Um das Rettungspaket war wochenlang gerungen worden. Vor allem die Schuldscheingläubiger, die 250 Mill. Euro im Feuer haben, leisteten Widerstand. Zuletzt verhandelte Varta noch mit dem neuen Anteilseigner Porsche um Details. Vom Schuldenschnitt betroffene Geldgeber erhalten ein Wertaufholungsinstrument, über das sie an einer potenziellen Gesundung von Varta beteiligt werden.

Porsche braucht Hochleistungsbatterie

Neben dem neuen vorrangigen Kredit bekommt Varta auch eine Brückenfinanzierung. Ins neue Eigenkapital zahlt Porsche 30 Mill. Euro ein. MT InvestCo steuert 10 Mill. Euro und weitere 20 Mill. Euro durch Einbringung von Immobilien bei, die Varta nutzt, aber bisher Tojner gehören. Porsche will mit dem Einstieg den Mehrheitserwerb der V4Drive-Sparte absichern, die eine Hochleistungsbatterie für Elektroautos entwickelt hat. Mit dieser Batterie bestückt der Autobauer den Turbohybrid-Antrieb im Porsche 911 GTS.

Die Zustimmungsquoten lagen nach Angaben aus Teilnehmerkreisen in drei Gruppen bei 100% und in zwei Gruppen bei 93,5%. Knapper ging es bei den Schuldscheinen zu – hier wurde die Mindestquote von 75% vergleichsweise knapp überschritten. Kleinaktionäre hätten ihrem Unmut Luft gemacht, aber es seien keine Gegengutachten zu Bewertungsfragen vorgelegt worden, hieß es weiter.

Diverse Kanzleien im Boot

Neben Grub Brugger steht die Kanzlei DLA Piper Varta zur Seite. Noerr berät die Kreditbanken und Freshfields Bruckhaus Deringer die Spezialfonds, die sich in den Konsortialkredit eingekauft haben. Die Schuldscheingläubiger setzen auf den juristischen Rat von Dentons.

Im Falle des Autozulieferers Leoni war eine Verfassungsbeschwerde gegen die StaRUG-Sanierung gescheitert, weil das Bundesverfassungsgericht im September 2023 die Klage nicht annahm. Auch bei Leoni hatten die Kleinaktionäre nach einer StaRUG-Sanierung ihr Investment verloren.

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