Dieselskandal

Volkswagen zieht vor den Supreme Court

VW hatte im Juni eine empfindliche juristische Niederlage gegen den Bundesstaat Ohio im Diesel-Abgas-Skandal erlitten. Nun reicht der deutsche Autokonzern Klage beim Obersten Gerichtshof der USA ein.

Volkswagen zieht vor den Supreme Court

Volkswagen zieht in einem weiteren Rechtsstreit wegen des Abgas-Skandals vor den US Supreme Court. Der Autokonzern reichte am Dienstag (Ortszeit) einen Antrag zur Überprüfung des Falls beim Obersten US-Gericht ein. VW hatte im Juni eine empfindliche juristische Niederlage gegen den Bundesstaat Ohio erlitten, die womöglich zu weiteren Sanktionen wegen systematischer Abgasmanipulation bei Dieselautos führen könnte. Das Unternehmen hofft, dass das Urteil vom Supreme Court gekippt wird.

VW ist der Ansicht, dass die Ansprüche einzelner Bezirke und Bundesstaaten wie Ohio bereits durch die Strafen und Entschädigungen abgegolten seien, die der Konzern wegen Verstößen gegen das landesweite US-Luftreinhaltegesetz „Clean Air Act“ hatte zahlen müssen. Zu dieser Einschätzung seien auch mehrere andere US-Gerichte in ähnlichen Fällen gekommen. VW hat bereits Kosten von mehr als 30 Milliarden Euro wegen des Abgas-Skandals verbucht – den größten Teil davon für Straf- und Kompensationszahlungen in den USA.

Ob sich der US Supreme Court mit dem Fall befassen wird, ist jedoch unklar. Ohio ist zudem nur einer von mehreren rechtlichen Schauplätzen, auf denen sich VW noch mit Altlasten der Dieselaffäre herumschlägt. Im Januar hatte der Autobauer das Oberste Gericht bereits wegen ähnlicher Klagen zweier Bezirke in den Bundesstaaten Florida und Utah eingeschaltet.

VW hatte im September 2015 auf Druck der US-Umweltbehörden hin zugegeben, mit einer speziellen Software jahrelang die Abgastechnik von Dieselautos manipuliert zu haben. Eigentlich galt die Aufarbeitung des Skandals nach Kompromissen mit Fahrzeugbesitzern und Behörden in den USA längst als abgeschlossen. Doch durch eine Entscheidung eines Berufungsgerichts vom Juni 2020 muss sich VW weiter mit Verfahren um mögliche zusätzliche Strafen auseinandersetzen. Inwieweit dadurch erneut größere finanzielle Risiken entstehen, ist nicht ganz klar. Auf Basis regionaler Bußgeldkataloge könnten horrende Strafen drohen. In Anwaltskreisen im Umfeld des Konzerns geht man in den ausstehenden Fällen jedoch höchstens von Belastungen im zweistelligen Millionenbereich aus.

Aus Sicht von VW geht es bei den Verfahren auch um grundsätzliche rechtliche Fragen, die zu einem Regulierungschaos führen könnte, das Gefahren für die gesamte Autoindustrie birgt. Die über die bereits auf landesweiter Ebene geschlossenen Vergleiche hinausgehenden Forderungen einzelner Bundesstaaten und Bezirke würden die Fähigkeit der US-Umweltbehörde EPA „ernsthaft beeinträchtigen, Auto-Emissionen zu regulieren“, teilte VW mit. Im Antrag an den US Supreme Court bezeichnen die Anwälte des Konzerns Klagen wie die Ohios als „beispiellos“ und im Widerspruch zu gängiger Rechtsprechung stehend.

In dem ersten solchen Verfahren, das VW vor das Oberste US-Gericht brachte – in dem es um mögliche zusätzliche Sanktionen der Bezirke in Florida und Utah geht – erhielt der Konzern breite Rückendeckung fast der gesamten Autobranche. Durch sogenannte Amicus-Schriftsätze, mit denen Unbeteiligte in US-Verfahren Partei ergreifen können, bekam VW Unterstützung diverser Lobbygruppen – vom Weltdachverband der Autohersteller OICA über die europäischen Branchenvertretungen ACEA und CLEPA bis hin zu den großen US-Verbänden Alliance for Automotive Innovation und National Automobile Dealers Association.

Dass sich die Autowelt geschlossen hinter VW stellt, ist indes wenig überraschend, denn die Branche ist an einheitlicher Regulierung interessiert und fürchtet die hohen rechtlichen Risiken eines Präzedenzfalls. Doch auch vier frühere Beamte der US-Umweltämter EPA und Carb sowie des Justizministeriums sprangen dem Konzern bei. Ob sich die Richter des US Supreme Courts davon überzeugen lassen und den Fall annehmen, ist noch nicht klar. Doch zumindest haben sie ihn bislang noch nicht abgewiesen und durch die Anforderung weiterer Stellungnahmen zum Konflikt ein grundsätzliches Interesse gezeigt.

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