Sammelklage gegen Visa und Mastercard
hip London
– Harcus Parker hat im Namen von europäischen Klägern bei einem spezialisierten britischen Wettbewerbsgericht eine Sammelklage gegen Visa und Mastercard eingereicht. Wie die Londoner Kanzlei mitteilt, fordert sie eine Entschädigung für Unternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, denen für die Annahme von Zahlungen mit Firmenkreditkarten sowie ausländischen Kredit- und Debitkarten multilaterale Interbankenentgelte in Rechnung gestellt wurden.
Visa und Mastercard hätten die Banken gezwungen, Entgelten in einer von ihnen festgelegten Höhe zuzustimmen, die „wettbewerbs- und rechtswidrig“ sei. „Wir setzen uns für die Abschaffung rechtswidriger Interbankenentgelte ein“, sagte Jeremy Robinson, Partner für Wettbewerbsrecht bei Harcus Parker. „Sowohl der Europäische Gerichtshof als auch der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs haben diese Verbrauchergebühren für Kredit- und Debitkarten verurteilt.“ Die multilateralen Interbankenentgelte von Mastercard und Visa beträfen hauptsächlich deutsche Unternehmen in der Reise-, Gastgewerbe-, Einzelhandels- und Luxusbranche.
„Kläger in Deutschland werden feststellen, dass britische Gerichte ein hervorragender Ort sind, um wettbewerbsrechtliche Sammelklagen mit europäischer Relevanz einzureichen“, sagte Robinson. Das Competition Appeals Tribunal werde voraussichtlich Ende 2022 oder Anfang 2023 die erste Runde des Verfahrens anhören und dann entscheiden, ob das Anliegen zur Verhandlung zugelassen werden kann. Der Fall wird vom Prozessfinanzierer Bench Walk Advisors finanziert.
Damit nicht genug: Bereits im Juni hatte der britische Payment Systems Regulator (PSR) Pläne für zwei Marktuntersuchungen vorgestellt, die sich mit den Gebühren von Kreditkartenanbietern befassen. Mastercard und Visa wickeln im Vereinigten Königreich 99 % der Debit- und Kreditkartenzahlungen ab. Im vergangenen Jahr sind die Gebühren für grenzüberschreitende Zahlungen dem PSR zufolge deutlich gestiegen. Das betreffe Transaktionen zwischen Großbritannien und EU-Ländern, bei denen der Inhaber der Karte nicht präsent sei – also Zahlungen, die online oder telefonisch getätigt werden. Seitdem das Land die Staatengemeinschaft verließ, hätten sich diese Gebühren verfünffacht.