GDV-Versicherungstag

Verband warnt vor falscher Reform der Altersvorsorge

Der Versicherungsverband GDV befürchtet eine Schieflage bei der Reform der privaten Altersvorsorge. Private Vorsorge, die sich auf Vermögensaufbau beschränke, sei nichts für die Breite der Bevölkerung. Zudem belasteten neue Bürokratievorgaben die Assekuranz.

Verband warnt vor falscher Reform der Altersvorsorge

Rollinger warnt vor falscher Reform

GDV dringt auf sichere private Altersvorsorge bis zum Lebensende – Vermögensaufbau reicht Assekuranz nicht aus

Der Versicherungsverband GDV befürchtet eine Schieflage bei der Reform der privaten Altersvorsorge. Private Vorsorge, die sich auf Vermögensaufbau beschränke, sei nichts für die Breite der Bevölkerung, warnte GDV-Präsident Norbert Rollinger. Zudem belasteten neuen Bürokratievorgaben die Assekuranz.

wf Berlin

„Wir wollen eine Reform, aber nicht so“, sagte GDV-Präsident Norbert Rollinger beim Versicherungstag 2024 des Verbands in Berlin zu den Plänen der Bundesregierung, die private Altersvorsorge zu modernisieren. „Vermögensaufbau – das ist keine Absicherung für das Alter“, konstatierte Rollinger und kritisierte, dass die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos nur noch eine Option sein solle. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte am Vorabend des Versicherungstags das Wahlrecht der Bürger bei der neuen privaten Vorsorge herausgehoben.

Vermögensaufbau contra Rente

Lindner will mit der Reform der Riester-Rente ein nachgelagert besteuertes Wertpapierdepot einführen. Anlageentscheidungen sollen die Bürger nach eigenem Gusto treffen. Bei Erreichen der Altersgrenze fallen Ertragsteuern an, vorher nicht. Lindner will zudem jeden Euro mit 20 Cent im Jahr staatlich fördern – bis zu einem Anlagebetrag von 3.000 Euro. Dies würde einen staatlichen Zuschuss von 600 Euro im Jahr bedeuten. Innerhalb der Bundesregierung ist der Referentenentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge noch in der Ressortabstimmung. Wie genau die Pläne aussehen, ist offen. Sie sollen noch im Oktober bekannt werden.

Attacke auf Fondsverband

Die private Altersvorsorge sei auch eine gesellschaftliche Aufgabe, hielt Rollinger fest. Sie müsse mehr sein als eine Versorgung für Besserverdienende mit eigenen Anlageentscheidungen, kritisierte er in Richtung FDP. Markenzeichen der Lebensversicherung sei die lebenslange Rente, abgesichert über das Kollektiv. Dem Fondsverband BVI warf der GDV-Präsident „Irreführung der Bevölkerung“ vor. Der BVI habe die Lebensversicherung „frontal attackiert“ und versuche, „die Altersvorsorge zu diskreditieren“.

Rollinger bezeichnete die BVI-Studie zu einem Auszahlungsplan, einer sogenannten Fondsrente, als „fragwürdig“. Eine Rente sei per definitionem eine Versorgung bis ans Lebensende. Zu der Aussage eines nur unwesentlich höheren Risikos durch einen Auszahlungsplan komme der BVI nur bei sehr optimistischen Annahmen. Dazu werde die Rendite von Aktien und Bundesanleihen der vergangenen 30 Jahre fortgeschrieben. Zudem werde die Sterblichkeit der Corona-Jahre eingerechnet, hielt Rollinger fest.

Mit Blick auf die Bürokratielast warb Rollinger für einen „Befreiungsschlag“. Allein die Einführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD-Richtlinie führe zu Kosten von 1,4 Mrd. Euro im Jahr. Es gebe zudem zahlreiche Beispiele über doppelte Berichtspflichten nach europäischen und nationalen Vorgaben. „Für kleine und mittlere Unternehmen ist das eigentlich nicht mehr zu bewältigen“, sagte der GDV-Präsident.

CSRD unter der Lupe

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will in Brüssel bei der neuen Kommission einen Anlauf nehmen, um die CSRD-Richtlinie überprüfen zu lassen. „Es muss auf europäischer Ebene ein Einsehen geben, dass man diese Richtlinie noch einmal anfassen muss“, sagte Buschmann beim Versicherungstag. Selbst die Wirtschaftsprüfer klagten inzwischen, dass der Aufwand nicht zu bewältigen sei.

Konsequent blieb Buschmann in seinem Widerstand gegen eine Elementarschadenpflichtversicherung, etwa bei Hochwasserschäden. Risikogerecht kalkulierte Prämien könnten für Versicherungsnehmer zu teuer sein. Die Umlage auf eine Solidargemeinschaft sei zu 90% verfassungswidrig. Auch die Durchsetzung einer Pflichtversicherung sei schwierig und sehr bürokratisch. Buschmann verwies auf den Kompromissvorschlag einer Angebotspflicht für Versicherer an Bestandskunden und die Option bei Neuverträgen, aber immer zu marktgerechten Preisen.

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