Winterkorn-Prozess vor dem Start
3. September
Winterkorn-Prozess vor Start
Rund drei Jahre später als ursprünglich geplant startet am kommenden Dienstag am Landgericht Braunschweig der Strafprozess gegen Ex-Volkswagen-Chef Martin Winterkorn im Zusammenhang mit dem Dieselskandal. Für das Verfahren sind Verhandlungstermine bis September 2025 angesetzt.
Von Carsten Steevens, Hamburg
Am Dienstag kommender Woche soll vor der 16. Strafkammer des Landgerichts Braunschweig das Strafverfahren gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden von Volkswagen, Martin Winterkorn, beginnen. Der inzwischen 77-Jährige muss sich im Zusammenhang mit dem im September 2015 aufgeflogenen Dieselabgasskandal wegen Anklagevorwürfen aus drei Anklagen verantworten, die mittlerweile zu einem Verfahren verbunden wurden und gemeinsam verhandelt werden sollen.
Termine bis September 2025
Das Gericht bestätigte am Dienstag den Starttermin für das Verfahren, für das 89 Termine bis September 2025 vorgesehen sind. Die Vorbereitungen liefen „auf Hochtouren“, sagte ein Sprecher auf Anfrage. Offenbar steht nicht im Raum, dass der Prozessbeginn wegen der gesundheitlichen Verfassung von Winterkorn verschoben werden muss. Im Juli hatte es in Medienberichten geheißen, der Gesundheitszustand des früheren Top-Managers habe sich erneut verschlechtert. Eine Knieoperation nach einem medizinischen Notfall sei gut verlaufen, Winterkorn sei körperlich aber stark geschwächt und werde in einer Reha-Klinik behandelt.
Das Strafverfahren gegen Winterkorn wegen bandenmäßigen Betrugs und anderer Straftaten hätte ursprünglich bereits am 16. September 2021 beginnen sollen. Der Prozess gegen den von Anfang 2007 bis September 2015 amtierenden VW-Konzernchef wurde aber wegen dessen angeschlagener Gesundheit und Verhandlungsunfähigkeit vom Verfahren gegen vier weitere ehemalige Führungskräfte des Wolfsburger Autobauers abgetrennt und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Unabhängige Verhandlungen
Termine im Verfahren gegen die anderen vier Angeklagten sind noch bis Januar 2025 anberaumt. Das nun am 3. September beginnende Verfahren ist nach Gerichtsangaben von der seit dem 16. September 2021 laufenden Verhandlung unabhängig, da die zuständigen Kammern mit unterschiedlichen Richtern besetzt seien und die 16. Strafkammer ihre Entscheidung ausschließlich auf Grundlage der am kommendem Dienstag startenden Hauptverhandlung treffen und alle erforderlichen Beweise selbst erheben werde.
Mit Beschluss vom 13. März hatte die 16. Strafkammer des Landgerichts Braunschweig das Verfahren wegen des Verdachts des Betrugs mit dem Verfahren wegen des Verdachts der Marktmanipulation mit Verhandlung und Entscheidung verbunden. Bereits im September 2021 war der Vorwurf der uneidlichen Falschaussage Winterkorns vor einem Untersuchungsausschuss des Bundestags am 19. Januar 2017 zur gemeinsamen Verhandlung mit dem Vorwurf des bandenmäßigen Betrugs verknüpft worden. Der frühere VW-Konzernchef hat eine strafrechtliche Verantwortung für die Abgasmanipulationen bei VW von sich gewiesen.