Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Karlsruhe winkt Soli durch

Das Bundesverfassungsgericht legt den Neu-Koalitionären keine weiteren Steine in den Weg: Der Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß. Um eine Einigung über eine Steuerreform kommen sie aber auch so nicht herum – was ihnen schwerfallen dürfte.

Karlsruhe winkt Soli durch

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch die Klagen von sechs ehemaligen FDP-Bundestagsabgeordneten gegen den Solidaritätszuschlag abgewiesen. Die Ergänzungsabgabe in der vorliegenden Form sei verfassungsgemäß, urteilten die Karlsruher Richter. „Der Bund verzeichnet weiterhin einen wiedervereinigungsbedingten, zusätzlichen Finanzierungsbedarf“, stellte die Vorsitzende Richterin Christine Langenfeld bei der Urteilsverkündung (Az. 2 BvR 1505/20) klar. Die Erhebung des Solidaritätszuschlages sei auch seit 2020 und in veränderter Form ab 2021 verfassungsgemäß.

Die Abgabe, so schränkten sie ein, dürfe allerdings „nicht zeitlich unbegrenzt erhoben werden“. Den Gesetzgeber treffe eine „Beobachtungsobliegenheit“ und müsse diese streichen, sobald der zuvor festgestellte Mehrbedarf wegfalle. Ökonomen sehen diese fiktive Grenze bis zum Jahr 2030 wohl erreicht.

Kosten der Wiedervereinigung

Die Anfang der 90er Jahre eingeführte Ergänzungsabgabe war ursprünglich mit den Kosten der Wiedervereinigung begründet worden. Die Kläger hatten argumentiert, mit dem Auslaufen des Solidarpakts II 2019 sei die Abgabe verfassungswidrig geworden. Im vergangenen Jahr spülte der Soli gut 12,6 Mrd. Euro in den Bundeshaushalt.

Hätten die Karlsruher Richterinnen und Richter gegen den Soli entschieden, hätte das für den Bundeshaushalt wohl schwere Konsequenzen gehabt. Womöglich wäre nicht nur das Jahresaufkommen weggefallen, sondern der Staat hätte auch die seit 2020 angefallen Steuereinnahmen in Höhe von um die 65 Mrd. Euro zurückzahlen müssen.

Vorlage für neue Koalition

Das Urteil wird auch die Koalitionsverhandlungen von CDU, CSU und SPD zur Bildung einer neuen Bundesregierung beeinflussen. Ein neues Milliardenloch im Etat ist damit zwar vorerst abgewendet. Allerdings forderte die Union im Wahlkampf die Soli-Abschaffung als Teil einer allgemeinen Steuersenkung. Die SPD will für Spitzeneinkommen und die Wirtschaft indes daran festhalten. 

Der Solidaritätszuschlag wird auf die Einkommens-, Kapitalertrags- und die Körperschaftsteuer erhoben. Seit 2021 zahlen ihn nur noch Besserverdienende, Unternehmen und Kapitalanleger. Für etwa 90% der Steuerpflichtigen ist die Abgabe durch Freigrenzen entfallen. Singles zahlen die Abgabe derzeit ab einem zu versteuernden Einkommen von 73.484 Euro. Für Paare ist der Betrag doppelt so hoch.

DIW: Wehrbeitrag statt Soli

Die zusätzliche Steuerlast trifft auch die Wirtschaft. Das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) geht davon aus, dass sie knapp 60% der Einnahmen aus dem Soli aufbringt. „Der Solidaritätszuschlag ist dreieinhalb Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung nicht mehr mit den Kosten der deutschen Einheit zu rechtfertigen“, meint Stefan Bach, Ökonom beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin. Soweit er Unternehmensgewinne belaste, sollte er ersatzlos abgeschafft werden, fordert er. Bei der persönlichen Einkommensteuer und den Kapitalertragsteuern sollten dagegen Entlastungen für Besser- und Hochverdienende vermieden werden. Der Solidaritätszuschlag könnte zudem als „Wehrbeitrag“ zur Finanzierung der hohen Verteidigungsausgaben umgestaltet werden, schlägt er vor.