Lindner kündigt Aussetzung der Schuldenbremse an
Die Bundesregierung will für das laufende Jahr 2023 die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse erneut aussetzen und hierfür wohl eine "Notlage" erklären. Denn nur dann kann der Artikel im Grundgesetz umgangen werden. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will dem Kabinett am Mittwoch kommender Woche den Entwurf für einen entsprechenden Nachtragshaushalt für 2023 vorlegen, wie er in einem Pressestatement darlegte. Das Wort "Schuldenbremse" vermied der Bundesfinanzminister jedoch explizit. Es sei seine Aufgabe "reinen Tisch" zu machen, bevor über den Haushalt 2024 gesprochen werde, sagte er.
Damit verschafft sich die Bundesregierung die Möglichkeit, in diesem Jahr die Neuverschuldung deutlich zu erhöhen. Dabei geht es nach Angaben aus dem Finanzministerium um einen zusätzlichen Betrag von etwa 45 Mrd. Euro, die vor allem die Ausgaben des Energie-Krisenfonds WSF auf eine andere Grundlage stellen sollen. Damit zieht die Bundesregierung die Konsequenz aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Übertragung alter Notlagen-Kredite in den Klimafonds für verfassungswidrig erklärte hatte.
"Es gibt jetzt neue Rechtsklarheit, wie wir mit Sondervermögen und mit Notlagenkrediten umzugehen haben", sagte Lindner. "In Absprache mit dem Bundeskanzler und dem Vizekanzler werde ich in der nächsten Woche einen Nachtragshaushalt für dieses Jahr vorlegen. Wir werden die Ausgaben, insbesondere für die Strom- und Gaspreisbremse, jetzt auf eine verfassungsrechtlich gesicherte Grundlage stellen." Über den Haushalt für 2024 könne man erst reden, wenn es für 2023 einen "verfassungsrechtlich gesicherten Zustand" gebe.