KommentarStrafen gegen Meta und Apple

Keine Zeit für Muskelspiele der EU

Die EU-Kommission hat entschlossen, aber angemessen auf Verstöße der US-Tech-Konzerne reagiert. Das sollte hilfreich für die Handelsgespräche sein.

Keine Zeit für Muskelspiele der EU

EU-Strafen

Keine Zeit für Muskelspiele

Von Detlef Fechtner

Unaufgefordertes Bekenntnis der Unschuld ist gemeinhin das erste Lügensignal. An diese Kalenderblattweisheit fühlte sich erinnert, wer am Mittwoch mit der EU-Kommission zu tun hatte. Denn die Beamten waren von vorneherein bemüht, jeden Zusammenhang zwischen der Verkündung der Strafen gegen Meta und Apple und den laufenden transatlantischen Verhandlungen über Handelszölle empört zurückzuweisen.

Beitrag zur Entspannung

Das kann man glauben, muss man aber nicht. Zumindest ist die Annahme plausibel, dass die aktuellen Wettbewerbs-Entscheidungen helfen können, zu einer gewissen Entspannung bei den Gesprächen beizutragen. Denn erstens beweisen die EU-Wettbewerbshüter mit einzelnen Maßnahmen wie der Einstellung des Verfahrens in puncto Browserauswahl gegen Apple die Bereitschaft zu Verhandlungslösungen mit Big Tech. Und zweitens stellt die EU klar, dass sie nicht der Versuchung erliegt, ihr durch die Vorgaben für marktmächtige Internet-Riesen angeschärftes Wettbewerbsrecht zu instrumentalisieren, um US-Digitalkonzerne in der EU ernsthaft zu attackieren − dazu bräuchte es ein anderes Kaliber als Strafen im dreistelligen Millionenbereich.

Angemessene Reaktion

Ohnehin gibt es viele sachliche Gründe, die in den aktuellen Fällen gegen Strafen von mehreren Milliarden Euro sprechen. Die klassischen Kriterien − Dauer und Schwere des Verstoßes sowie Wiederholungstäterschaft − rechtfertigen jedenfalls kein Strafmaß am oberen Rand. Zudem wäre Brüssel schlecht beraten, sich gerade jetzt auf halbstarke Muskelspiele einzulassen. Tragisch genug, dass die US-Regierung ständig die Backen aufbläst. Umso wichtiger, darauf zwar entschlossen, aber eben auch angemessen zu reagieren. Das hat die EU-Kommission jetzt getan. Niemand wird ihr vorwerfen können, das Wettbewerbsrecht preisgegeben zu haben, nur um sich bei Donald Trump anzubiedern − 200 Mill. Euro und 500 Mill. Euro sind schließlich kein Trinkgeld. Zugleich ist − selbst wenn man sich da bei der aktuellen US-Administration nie ganz sicher sein kann − die aktuelle Entscheidung keine solche Provokation, dass sie eine Fortsetzung der Zollverhandlungen unmöglich macht.

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