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Wie grün sind nachhaltige Fonds wirklich?

Trotz grüner Labels investieren viele ESG-Fonds in fossile Energien. Eine neue Studie entlarvt Widersprüche – während Europas Regulierer endlich nachschärfen.

Wie grün sind nachhaltige Fonds wirklich?

Wie grün sind nachhaltige Fonds wirklich?

NGO-Studie zu Ausschlüssen entfacht Debatte – Anbieter verweisen auf anstehende Reformen und Transformationsstrategien

Von Wolf Brandes, Frankfurt

Unter großer Beachtung hat Urgewald kürzlich eine Studie veröffentlicht, wonach von 14.291 untersuchten Artikel-8- und -9-Fonds mehr als 4.700 in fossile Unternehmen investierten. Besonders stark betroffen seien Konzerne wie Shell, Total Energies oder ExxonMobil. Deren Expansionspläne im Bereich Öl und Gas stünden in fundamentalem Widerspruch zu den Pariser Klimazielen, so die Meinung der NGO. „Wer in Zeiten der Klimaüberhitzung fossile Expansion finanziert, gefährdet unsere Zukunft. Solche Titel haben in ESG-Fonds nichts zu suchen“, meint Julia Dubslaff, Analystin bei Urgewald.

Fondsgesellschaften sind verärgert

Viele Anbieter weisen die Vorwürfe zurück – mit Verweis auf regulatorische Übergänge. Union Investment etwa kündigte bereits im Juni 2024 eine neue ESG-Richtlinie an, die ab 1. April 2025 greift. Demnach dürfen ESG-Fonds der Fondsgesellschaft ab diesem Datum nicht mehr direkt in Unternehmen investieren, die ihr Geld mit der Förderung von Gas oder Öl verdienen. Bereits ab Januar 2025 gelten Ausschlüsse für Teersand. Bis 2030 plant Union Investment, sich von sämtlichen Öl- und Gasproduzenten zu trennen, sofern diese keine glaubwürdige Transformationsstrategie vorlegen. „Wir investieren nicht nur in Unternehmen, die bereits zu 100% nachhaltig sind, sondern auch in solche, die sich glaubwürdig transformieren“, betont Henrik Pontzen, Chief Sustainability Officer von Union Investment.

Die DWS verweist auf bestehende ESG-Standards. Für Fonds mit ESG- oder Nachhaltigkeitsbegriffen im Namen gelte bereits der „DWS ESG Investment Standard“-Filter, der Investitionen in Unternehmen mit fossilen Expansionsplänen weitgehend ausschließt. Dieser werde ab Mai 2025 vollständig an die neuen Anforderungen der Wertpapieraufsicht ESMA angepasst. „Die Analyse von Urgewald bezieht sich auf einen Stichtag, an dem viele dieser Maßnahmen noch nicht galten. Unsere Strategien befinden sich längst in der Überarbeitung“, so eine Sprecherin des Hauses.

Ingo Speich, Head of Sustainability & Corporate Governance bei der Deka, sieht die Analyse ebenfalls kritisch: „Wir teilen die Kriterien von Urgewald nicht vollumfänglich und können das beschriebene Volumen nicht nachvollziehen.“ Stattdessen setzt die Deka auf ein internes Verfahren: „Wir haben unsere eigene Systematik mit einem ESG-Risikomodell zusätzlich zu unseren Ausschlusskriterien. Eine OMV wäre bei uns noch erlaubt, andere Werte dagegen nicht. Das hängt von mehreren Faktoren ab.“

Leitlinien gelten erst ab Mai

Tatsächlich bringt die neue ESMA-Leitlinie zur Fondsnamensgebung erst ab dem 21. Mai 2025 verbindliche Schwellenwerte: Fonds mit Begriffen wie „sustainable“, „green“ oder „impact“ dürfen nur dann so heißen, wenn mindestens 80% des Portfolios ESG-konform ausgerichtet sind und bestimmte Ausschlüsse gelten – darunter ein maximaler Umsatzanteil von 10% für Öl- und 50% für Gasförderung. Für „unkonventionelle Energien“ wie Ölsande, Fracking oder arktische Exploration gilt eine Nulltoleranzregel.

Die neue Regelung greift entsprechend der ESMA-Leitlinie bei Fonds mit ESG-Begriffen im Namen – und das ist der Kritikpunkt vieler Beobachter. Laut Urgewald sind rund 9.400 der untersuchten „grünen“ Fonds nicht von der neuen ESMA-Regelung betroffen, da sie keine ESG-Begriffe im Namen tragen. Der Inhalt mag nachhaltig sein – doch ohne Label bleiben die strengeren Regeln außen vor. „Die ESMA-Leitlinie bringt mehr Klarheit für den Verbraucher“, so ein Sprecher der DWS, „aber sie greift nur bei Fonds, die sich ESG im Namen auf die Fahne schreiben.“

Keine Aussage zur ESG-Qualität

Zugleich besteht auf regulatorischer Seite eine Differenzierung, die in der Debatte oft untergeht. Ein Sprecher des Fondsverbands BVI betont: „Es ist falsch, Artikel-8- und -9-Fonds pauschal als ESG-Produkte zu erfassen. Artikel 8 und 9 sind Transparenzvorschriften zur Nachhaltigkeit. Insbesondere Artikel 8 greift automatisch, sobald ein Fonds verbindlich nachhaltigkeitsbezogene Merkmale in seine Anlagestrategie aufnimmt. Dies können auch nur wenige Ausschlüsse sein, wie etwa Tabak oder geächtete Waffen.“ Mit dem Status als Artikel 8 sei kein bestimmter Nachhaltigkeitsstandard verbunden. Diese Einordnung verdeutlicht: Die oft zitierte Klassifizierung nach Artikel 8 oder 9 sagt zunächst nur etwas über den Offenlegungsrahmen aus – nicht zwingend über die ESG-Qualität.

Ein Blick auf konkrete Fonds zeigt, wie breit das Spektrum ist. Besonders fossile Investitionsquoten finden sich zum Stichtag der Untersuchung laut Urgewald in deutschen ESG-Produkten wie zum Beispiel UniNachhaltig Aktien Infrastruktur, DWS Invest ESG Next Generation Infrastructure oder Deka UmweltInvest. Diese Fonds tragen ESG-Begriffe im Namen und fallen daher ab Mai 2025 unter die neuen ESMA-Vorgaben. Den Anbietern bleibt dann nur die Wahl: divestieren oder umbenennen. Letzteres könnte zwar rechtlich ausreichen, würde aber der öffentlichen Glaubwürdigkeit schaden. Die Häuser verweisen aber darauf, dass sie mitten in der Umstellung seien oder eine Namensänderung prüfen. Doch noch lägen nicht alle Detailregeln auf dem Tisch.

Vorschlag in zweiter Jahreshälfte

Während die ESMA-Leitlinie für Fondsnamen punktuelle Lücken im Bereich der nachhaltigen Investmentfonds schließt, soll die umfassendere Reform der Offenlegungsverordnung (SFRD) systemisch ansetzen. Die EU-Kommission will den unbefriedigenden Zustand bei der SFRD ändern: Im zweiten Halbjahr 2025 wird ein Reformvorschlag erwartet. Diskutiert werden unter anderem verbindliche ESG-Mindestanforderungen, ein EU-Label für nachhaltige Fonds und eine stärkere Verzahnung mit anderen Rechtsakten wie der Mifid II oder der EU-Taxonomie.

Eine zentrale Frage wird sein, wie „Transformationsinvestitionen“ künftig definiert und reguliert werden. Denn viele Fonds – beispielsweise von Anbietern wie Allianz Global Investors – argumentieren, dass sie gerade durch Investitionen in fossile Unternehmen Einfluss nehmen und so einen Wandel vorantreiben könnten. Ob diese Form des „Engagements“ ausreicht, um unter ESG-Kriterien Bestand zu haben, ist unter Experten umstritten.

Mediale Zuspitzung

Auch wenn Urgewald auf ein Problem hinweist, ist die mediale Zuspitzung nicht frei von Schwächen. Der Analyse liegt als Stichtag der 31. August 2024 zugrunde – also ein Zeitpunkt, zu dem viele neue ESG-Richtlinien noch nicht in Kraft waren. Urgewald selbst räumt in einer Stellungnahme ein, dass zum damaligen Zeitpunkt viele angekündigte Änderungen noch nicht umgesetzt waren.

Unbestritten bleibt aber: Die ESG-Industrie steht vor einer Neuausrichtung – regulatorisch und reputativ. Für Anleger wird künftig entscheidend sein, ob ein Fonds echte Ausschlüsse vornimmt, Impact-Messgrößen liefert und eine konsistente Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt – unabhängig von der Wortwahl im Namen. Gleichzeitig müssen Anbieter transparenter darlegen, welche Strategien sie verfolgen und wie sie mit Übergangsinvestitionen umgehen.

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