Hauptversammlung

Adler Real Estate will Entlastung vertagen

Das Immobilienunternehmen Adler Real Estate steht vor einer kontroversen Hauptversammlung. Die SdK beantragt eine Sonderprüfung, andere Aktionäre wollen eine Verkaufsermächtigung kippen.

Adler Real Estate will Entlastung vertagen

hek Frankfurt

Das Wohnimmobilienunternehmen Adler Real Estate will die Abstimmung über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021 um ein Jahr verschieben. Das teilt die Tochtergesellschaft der in Luxemburg ansässigen Adler Group auf ihrer Homepage mit. Die in Luxemburg ansässige Mutter unterstützt das Vorgehen. Adler Group hält 96,7% an Adler Real Estate und dominiert damit das Aktionärstreffen.

Die diesjährige Hauptversammlung, die virtuell abgehalten wird, findet am 31. August statt. Die im Juli veröffentlichte Tagesordnung enthält noch den Vorschlag, Vorstand und Aufsichtsrat für 2021 zu entlasten. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) macht sich in Gegenanträgen dafür stark, den beiden Organen die Entlastung zu verweigern, und fordert eine Sonderprüfung. Die Finanzaufsicht BaFin überprüft die Jahresabschlüsse für 2021, 2020 und 2019.

Einen weiteren Gegenantrag stellen Whitebox Multi-Strategy Partners, MAN Funds und Atlas Macro Master Fund. Diese Investoren wollen die Ermächtigung, einen Großteil des Immobilienbestands zu veräußern, von der Tagesordnung absetzen. „Im Ergebnis stellt der Ermächtigungsbeschluss eine Blankovollmacht für den Vorstand dar und führt so zu einer Selbstentmachtung der Hauptversammlung“, monieren die Antragsteller. So seien die Parameter einer potenziellen Transaktion völlig unbestimmt. Insbesondere fehle jegliche Konkretisierung der möglichen Erlöse durch die Desinvestition.

Laut Tagesordnung erwägt der Vorstand, bis zu 22 301 Wohn- und Gewerbeeinheiten zu verkaufen und zu übertragen. Das entspricht dem Großteil des eigenen Immobilienbestands, den Adler Real Estate mit 23 475 Einheiten angibt. Die potenziellen Transaktionen sollen den Verschuldungsgrad senken. Der Vorstand versichert aber, dass noch keine konkreten Verkaufspläne existierten und keine konkreten Vertragsverhandlungen geführt würden.

Inhaltlich unterstützt der Gegenantrag der drei Aktionäre die Bemühungen einer Gruppe von Bondinvestoren, die bestrebt ist, Cash und Assets in der Adler Real Estate zu halten. Die Tochtergesellschaft ist mit eigenen Anleihen am Kapitalmarkt vertreten.

Die von der SdK beantragte Sonderprüfung soll nach Angaben der Schutzgemeinschaft die Einflussnahme des Investors Cevdet Caner und ihm nahestehender Personen und Unternehmen aufklären. Außerdem geht es um die sogenannte Gerresheim-Transaktion, ein Darlehen vom Dezember 2021 über 265 Mill. Euro an die Muttergesellschaft und die Verlängerungen der Zahlungsfrist für die Forderung aus dem Verkauf von Anteilen am Immobilienunternehmen Accentro an Brookline Real Estate. Die Gerresheim-Transaktion habe 2021 zu hohen Wertberichtigungen in dreistelliger Mill.-Euro-Höhe geführt, moniert die SdK. Die BaFin hält die Bewertung des Immobilienprojekts in Düsseldorf im Jahresabschluss 2019 für zu hoch. Gegen diesen Bescheid will Adler juristisch vorgehen.

„Berichte von Viceroy Research, eine Sonderuntersuchung von KPMG, der Versagungsvermerk des Abschlussprüfers und Feststellungen der BaFin geben Aktionären zahlreiche Hinweise über erhebliche Unregelmäßigkeiten in der Vorstandstätigkeit der Adler“, sagt SdK-Vorstandsmitglied Marc Liebscher laut Mitteilung. In den vergangenen Wochen habe sich zudem offenbart, dass sowohl die Organe der Adler als auch der Mutter Adler Group anscheinend kein Interesse an einer transparenten Aufklärung hätten. „Daher muss eine Sonderprüfung Klarheit bringen“, meint Liebscher.

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