Wettbewerbsrecht

Kartellamt stärkt Condor den Rücken

Im Streit um Zubringerflüge durch die Lufthansa hat Condor einen Etappensieg errungen. Die Airline habe einen „kartellrechtlichen Anspruch gegen Lufthansa auf Zugang zu Zubringerflügen für ihre Langstreckenpassagiere“, teilte das Bundeskartellamt mit.

Kartellamt stärkt Condor den Rücken

lis Frankfurt

Im Streit um Zubringerflüge durch die Lufthansa hat Condor einen Etappensieg errungen. Die Airline habe einen „kartellrechtlichen Anspruch gegen Lufthansa auf Zugang zu Zubringerflügen für ihre Langstreckenpassagiere“, teilte das Bundeskartellamt am Dienstag in einer vorläufigen Einschätzung mit. Beide Airlines können sich dazu äußern. Lufthansa erklärte, man werde umfassend Stellung beziehen, aber sich aktuell nicht zu dem Entwurf äußern. Condor-Chef Ralf Teckentrup begrüßte die Position der Bonner Behörde und sagte, man stelle sich dem Konkurrenzkampf. „Aber das Verhalten der Wettbewerber muss sich auch in rechtlich zulässigen Grenzen bewegen.“

Condor hatte sich nach der Kündigung der Vereinbarung durch die Lufthansa im Herbst 2020 dagegen mit Beschwerden und Klagen beim Bundeskartellamt und bei EU-Wettbewerbshütern gewehrt und argumentiert, Lufthansa missbrauche ihre führende Marktstellung. Auf Druck des Kartellamtes einigten sich beide Seiten, die Vereinbarung bis zum 10. Mai 2022 zu verlängern. Nun kommt die deutsche Behörde zur Einschätzung, dass Condor einen Anspruch auf Zubringerflüge auch darüber hinaus hat. „Nach unserem vorläufigen Prüfungsergebnis ist die Lufthansa-Gruppe auf dem Zubringermarkt, der überwiegend deutsche Flughäfen mit dem Langstreckennetz von Condor verbindet, marktbeherrschend“, so Kartellamtschef Andreas Mundt. Keine andere Fluglinie könne eine Zubringung zu den deutschen Drehkreuzen Frankfurt, München und Düsseldorf anbieten. Damit falle die Lufthansa unter die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht und unterliege besonderen Pflichten.

Condor selbst unterhält kein Zubringernetz und ist deshalb auf die Kooperation mit der größeren Lufthansa angewiesen. Es wären nach Angaben des Kartellamts auch keine geeigneten Start- und Landerechte (Slots) an zentralen Drehkreuzen wie Frankfurt zum Aufbau eines eigenen Netzes verfügbar. Die Passagiere, die einen Zubringerflug buchen, wohnten im Schnitt mindestens 300 Kilometer vom Abflughafen für die Langstrecke entfernt. Für sie sind Bahn oder Fernbus keine Alternative.

„Würden Condor die Reisenden, die einen Zubringerflug wünschen, als Kundengruppe wegbrechen, hätte dies schwerwiegende wirtschaftliche Folgen für das Unternehmen und den Wettbewerb“, erklärten die Wettbewerbshüter. Auf fast 90 Umsteigestrecken zu Touristikzielen könnte Lufthansa als Konkurrentin „erhebliche Wettbewerbsvorteile, teilweise sogar eine Alleinstellung erlangen“. Lufthansa-Chef Carsten Spohr will das touristische Geschäft ausbauen und hat dafür den Ableger Eurowings Discover lanciert, wo­durch sich der Wettbewerb mit Condor verschärft hat.

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