Finanzamtszins

Bundeskabinett billigt niedrigeren Satz

Der überhöhte Zinssatz für Steuernachzahlungen war schon lang ein Ärgernis. Nun reagiert das Bundeskabinett. Dazu bedurfte es aber erst einer Entscheidung des Verfassungsgerichts.

Bundeskabinett billigt niedrigeren Satz

wf Berlin

Der Zinssatz des Finanzamts auf Nachzahlungen und Erstattungen von Steuern soll von aktuell 6% auf ein realistischeres Niveau sinken. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin eine Änderung der Abgabenordnung. Rückwirkend zum Jahresbeginn 2019 soll ein Zinssatz von 1,8% im Jahr oder 0,15% im Monat gelten. Die Bundesregierung folgt damit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter hatten den hohen Zinssatz schon von 2013 an als verfassungswidrig eingestuft, gestatteten aber die Anwendung bis 2018. Die Neuregelung wird zu geringeren Steuereinnahmen von rund 800 Mill. Euro im Jahr führen. Der geplanten Gesetzesänderung müssen Bundestag und Länder zustimmen.

Bericht Seite 5

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