Neues Klimaschutzgesetz und Solarpaket nehmen parlamentarische Hürden
Klimaschutzgesetz und Solarpaket vom Bundestag gebilligt
ahe Berlin
Der Bundestag hat die umstrittene Novelle des Klimaschutzgesetzes gebilligt. Damit wird künftig auf jährliche sektorspezifische Klimaziele verzichtet. Ab 2026 soll dafür alle zwei Jahre überprüft werden, ob Deutschland insgesamt mit Blick auf die Klimaziele 2030 auf Kurs ist. Zusätzliche Programme sollen nur dann verpflichtend werden, wenn diese Bewertung negativ ausfällt. Politiker der Ampel-Parteien, die monatelang um die Neufassung des Gesetzes gerungen hatten, verwiesen darauf, dass die Klimaschutzpolitik damit flexibler und effizienter werde. Es werde insgesamt keine Tonne CO₂ mehr in Deutschland ausgestoßen als mit den bisherigen Regelungen.
Weniger Druck auf Verkehrsminister
Scharfe Kritik kam hingegen erneut von Umweltverbänden und der Opposition. Andreas Jung, Fraktionsvize der Union, sprach von einer „Entkernung“ des Klimaschutzgesetzes. Die Neuregelung nimmt insbesondere Druck vom Gebäude- und vom Verkehrssektor, die die bisherigen Vorgaben nicht einhalten und daher nach altem Gesetz Sofortprogramme hätten auflegen müssen. Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte in diesem Zusammenhang schon mit Fahrverboten am Wochenende gedroht.
Sowohl Bundestag als auch Bundesrat gaben grünes Licht für das Solarpaket I, mit dem der weitere Ausbau der Fotovoltaik vereinfacht werden soll. Auf einen sogenannten „Resilienzbonus“ zur Förderung der heimischen Solarmodul-Produktion konnte sich die Ampel nicht einigen.