Neue Ziele für 2030

Höhere EU-Quoten für erneuerbare Energien absehbar

Die EU-Kommission will im Juli erneut Änderungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie vorschlagen. Die Zielvorgaben für 2030 werden dabei wohl deutlich erhöht, auch für den Verkehrssektor, wie eine noch unveröffentlichte Folgenabschätzung zeigt.

Höhere EU-Quoten für erneuerbare Energien absehbar

ahe Brüssel

In der EU zeichnet sich eine deutliche Anhebung der Zielvorgaben für erneuerbare Energien ab. Im Entwurf einer Folgenabschätzung für die anstehende erneute Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, an der aktuell die EU-Kommission arbeitet und die der Börsen-Zeitung vorliegt, wird für 2030 ein verbindliches Ziel von 38 bis 40% auf EU-Ebene empfohlen. Derzeit sieht die Richtlinie vor, beim Energieverbrauch den Anteil aus erneuerbaren Quellen auf mindestens 32% zu erhöhen – bis 2032.

Die Richtlinie war erst 2018 geändert worden, und die damaligen Nachjustierungen werden zurzeit erst in nationales Recht umgesetzt. Die erneute Revision wird nun aber nötig, weil die EU-Kommission zahlreiche Gesetze an das neue Klimaziel für 2030 anpassen will. Hierzu zählt die Erneuerbare-Energien-Richtlinie ebenso wie etwa der Regelungsrahmen für den Emissionshandel. Die neuen Vorschläge sollen unter dem Schlagwort „Fit for 55“ Mitte Juli vorgestellt werden.

Dass die EU-Kommission die Empfehlungen aus der Folgenabschätzung ihrer Generaldirektionen eins zu eins übernimmt, ist zwar nicht sicher. Die Zahlen geben allerdings schon wichtige Hinweise, worauf es auch für die einzelnen Wirtschaftssektoren hinauslaufen könnte.

Im Fokus steht dabei unter anderem die Verkehrsbranche. Hier wird der EU-Kommission eine Anhebung des Erneuerbare-Energien-Ziels bis 2030 auf 26% empfohlen. Heute gibt die Richtlinie nur eine 14-Prozent-Quote vor. Zugleich soll dem Entwurf zufolge etwa die Mindestquote für fortschrittlichere Biokraftstoffe von 3,5 auf 5,5% erhöht werden.

Der deutsche Verband der Automobilindustrie (VDA) hatte sich zuletzt ebenfalls für ambitionierte Zielsetzungen starkgemacht. Im Februar hatte der VDA im Zuge der deutschen Umsetzung der geänderten Erneuerbare-Energien-Richtlinie noch „mindestens 23% erneuerbare Kraftstoffe und eine Mindestquote von 5% Wasserstoff und E-Fuels“ gefordert, damit der Verkehrssektor bis 2030 rund ein Drittel seiner CO2-Emissionen einsparen kann.

In der Folgenabschätzung für die erneuten Rahmenänderungen ist unter anderem von einer Zertifizierung von erneuerbaren und „Low carbon“-Kraftstoffen die Rede. Dies bedeutet unter anderem, dass es beim Thema Wasserstoff eine klare Trennung geben soll zwischen sogenanntem „blauen“ Wasserstoff und Wasserstoff aus erneuerbaren Energien. Die Kommission geht in ihrer Folgenabschätzung davon aus, dass sich im Straßenverkehr der beschleunigte Umstieg auf die Erneuerbaren preislich nur marginal niederschlagen wird. Preisanstiege durch die Überwälzung der Kosten auf die Verbraucher werde es dagegen wohl im Bereich der Luft- und der Seefahrt geben, hieß es.

Null-Schadstoff-Aktionsplan

Bereits fertig hat die EU-Kommission unterdessen einen Aktionsplan für die Verringerung der Umweltverschmutzung bis 2030. Der Plan, den die Brüsseler Behörde am Mittwoch veröffentlichte, sieht unter anderem konkrete Verbesserungen von Luft-, Wasser- und Bodenqualitäten vor, was unter anderem die Zahl der durch Verschmutzungen verursachten vorzeitigen Todesfälle mehr als halbieren soll. Der Einsatz chemischer Pestizide sowie das Abfallaufkommen sollen ebenfalls halbiert werden. Auch der Verkehrslärm steht bei dem Aktionsplan im Fokus.