Apple muss 13 Mrd. Euro Steuern nachzahlen
Im Streit mit der EU-Kommission um rund 13 Mrd. Euro Steuernachzahlungen hat Apple vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine endgültige Niederlage erlitten. Die Richter in Luxemburg hoben ein vorheriges Urteil zugunsten von Apple auf und gaben der Brüsseler Behörde Recht.
Hintergrund ist ein langwieriges Tauziehen um Steuervergünstigungen, die Irland Apple gewährt hatte.
Der EU-Kommission zufolge hatte Irland, wo die Europa-Zentrale von Apple sitzt, dem iPhone-Hersteller eine unzulässig niedrige Steuerquote von 0,005 % eingeräumt. Diese verletze die Beihilfe-Richtlinien der Staatengemeinschaft. Die EU-Kommission hält dieses Vorgehen für wettbewerbsverzerrend. 2016 forderte die Brüsseler Behörde Apple auf, 13 Mrd. Euro Steuern plus Zinsen zu zahlen. Das Geld liegt seitdem auf einem Treuhandkonto.
Der iPhone-Konzern betonte stets, dass die Erträge der zwei irischen Tochterfirmen, um die es geht, vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien. Deshalb sah sich Apple doppelt zur Kasse gebeten.
2020 setzte sich der Konzern vor dem EU-Gericht durch, das die Nachforderung für nichtig erklärte. Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine verbotene staatliche Beihilfe darstellten, argumentierten die Richter. Die Kommission ging in Berufung beim EuGH und errang nun einen Erfolg: Irland habe Apple eine rechtswidrige Beihilfe gewährt, die zurückzufordern sei, entschieden die Richter.
Gegen das aktuelle Urteil kann ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel eingelegt werden. Dieses hat den Angaben zufolge aber keine aufschiebende Wirkung.