Kartellverfahren

BMW erwartet geringere EU-Strafe

Im EU-Kartellverfahren zeichnet sich für BMW ein geringeres Bußgeld ab als befürchtet. Die großteils aufgelöste Milliardenrückstellung bessert die Marge des Autokonzerns im laufenden Quartal auf.

BMW erwartet geringere EU-Strafe

sck München

Für BMW zeichnet sich ein Ende des Kartellverfahrens der EU-Kommission gegen das Unternehmen ab. Der Münchner Autohersteller kann dabei mit einem deutlich geringeren Bußgeld rechnen als ursprünglich befürchtet. Für den Fall, dass das so eintritt, kündigte das weiß-blaue Dax-Mitglied vorab schon an, dies zu akzeptieren. „Sollte es zu der erwarteten erheblichen Beschränkung der Vorwürfe kommen, würde die BMW AG davon absehen, gegen einen etwaigen Bußgeldbescheid rechtlich vorzugehen“, teilte der Konzern ad hoc mit.

Zum Wochenschluss reagierten die Anleger auf diese Nachricht wohlwollend. Die Stammaktie von BMW gewann zwischenzeitlich 1,9 % auf 86,29 Euro an Wert. Tags zuvor kündigte BMW an, aufgrund der sich abzeichnenden milden Strafe der Brüsseler Wettbewerbshüter eine im April 2019 gebildete Rückstellung für das Verfahren von 1,4 Mrd. Euro zum überwiegenden Teil aufzulösen. Letzteres umfasst den Unternehmensangaben zufolge 1 Mrd. Euro. 400 Mill. Euro hält der Konzern also noch als Restbetrag zurück.

Reduzierte Vorwürfe erwartet

Laut BMW wird diese Umbuchung im laufenden zweiten Quartal wirksam. Das erhöht die Umsatzrendite im Kerngeschäft. Dieser Effekt wirke sich um rund „einen Prozentpunkt positiv auf die Ebit-Marge des Segments Automobile aus“, teilten die Münchner mit (vgl. BZ vom 21. Mai). Für das laufende Jahr steuert BMW bislang eine Umsatzrendite auf Basis des Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (Ebit) am oberen Ende der Zielbandbreite von 6 bis 8 % an (vgl. BZ vom 7. Mai). Nun zeichnet sich ab, dass die Sparte 2021 die Schwelle von 8 % überschreiten könnte.

BMW hatte die Rückstellung in Milliardenhöhe vor über zwei Jahren bilden müssen, nachdem die EU-Kom­mis­si­on schwere Vorwürfe gegen das Unternehmen und seine deutschen Wettbewerber erhoben hatte (vgl. BZ vom 9.4.2019). Das löste damals eine Gewinnwarnung der Konzernführung aus. Brüssel warf seinerzeit BMW, Daimler und Volkswagen vor, von 2006 bis 2014 durch illegale Absprachen bei der Abgasreinigungstechnik gegen das EU-Kartellrecht verstoßen zu haben. Nach Vorprüfungen eröffnete die EU-Kom­mission im Oktober 2018 dazu ein entsprechendes Verfahren. Von dem Trio wies BMW als einziges Unternehmen die Vorwürfe gleich zurück: „Anders als Kartellabsprachen zielten diese Gespräche, die industrieweit bekannt waren und keine Geheimabsprachen zum Ge­genstand hatten, nicht auf die Schädigung von Kunden und Lieferanten ab.“ Daimler und VW bildeten in der Causa seinerzeit keine Rückstellungen. Der Stuttgarter Konzern begründete dies damals damit, als Kronzeuge mit der Kommission „kooperiert“ zu haben.

Nun geht der Vorstand von BMW nach eigener Darstellung „aufgrund des Verfahrensfortgangs davon aus, dass die EU-Kommission ihre Vorwürfe gegen die BMW AG gegenüber den Beschwerdepunkten (…) in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht erheblich beschränken wird.“