Die neuen Regeln für den Vertrieb
BZ Frankfurt
Seit August müssen Anleger vor Investitionsentscheidungen verpflichtend zu ihren Nachhaltigkeitspräferenzen befragt werden. Doch unter Nachhaltigkeit versteht jeder etwas anderes, und Klassifizierungskonzepte wie die Taxonomie-Verordnung kann man bei Anlegern nicht voraussetzen. Aufklärung lautet das Gebot der Stunde, und die dauert: „In den ersten Gesprächen sprechen wir über eine halbe Stunde Extrazeit“, schätzt Gerhard Faust, Leiter Produktmanagement Kapitalmarktprodukte bei der Deutschen Bank.
Ein Problem: Viele der Daten, die Berater für die ESG-Anlageberatung schon jetzt benötigen, müssen erst ab 2023 verpflichtend ausgewiesen werden. Wie man damit in der Praxis umgeht, darüber spricht Faust in der neuesten Folge des Podcasts „Nachhaltiges Investieren“, ab heute hier zu finden.